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Nr. 5779

Sachkundeprüfungen | Unterrichtungsverfahren

In Deutschland herrscht mit gewissen Einschränkungen Gewerbefreiheit. Für die Ausübung einiger gewerblicher Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber eine Erlaubnis. Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, Aufsteller:in für Spielgeräte, Finanzanlagenfachleute etc.), übernimmt diese die IHK. Folgende Prüfungen können Sie vor der IHK Fulda ablegen:

Freiverkäufliche Arzneimittel

Bewachungsgewerbe

Verkehr

Petra Massaccesi
Weiterbildung
Ausbildereignungsprüfung, Sachkundeprüfung Freiverkäufliche Arzneimittel, Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe, Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung