Unternehmer:in im Taxen- und Mietwagenverkehr

Taxi- und Mietwagenunternehmer:innen benötigen für ihre Tätigkeit eine Genehmigung nach § 2 Personenbeförderungsgesetz.
Voraussetzung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit sowie der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Geschäftsführung bestellte Person fachlich geeignet ist.
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Siehe dazu die gesetzliche Grundlagen in § 4 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. Die Prüfung kann jedoch auch unter bestimmten Bedingungen durch praktische einschlägige Vortätigkeit oder verschiedene Ausbildungsgänge ersetzt werden. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, können Sie frei wählen. Schulungsanbieter sowie Literatur finden Sie in unserem Merkblatt.
Foto von mehreren hintereinander stehenden Taxen