Unternehmer:in im Omnibusverkehr
Wenn Sie als Unternehmer:in Omnibuslinienverkehr, Gelegenheitsverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie dazu nach dem Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind für Omnibuslinien- und Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Mietomnibusverkehr) und Pkw-Linienverkehr die Regierungspräsidenten.
Die Genehmigung darf nach § 13 PBefG nur erteilt werden, wenn
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
- keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen dartun,
- der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) fachlich geeignet ist und
- der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Einzelheiten dazu regelt die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Fachkundeprüfung
- Anerkennung leitende Tätigkeit durch die IHK Fulda (Gebühr: 100 Euro)
Seit dem 4. Dezember 2011 ist es nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vom 21. Oktober 2009 erforderlich, dass Sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung ein Personenverkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geleitet haben. Die fünfjährige Dauer der leitenden Tätigkeit in § 7 PBZugV gilt seit dem 4. Dezember 2011 nicht mehr.Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, in dem die erforderlichen Kenntnisse maßgeblich erworben wurden. - gleichwertige Abschlussprüfungen (Gebühr: 40 Euro) Eine Übersicht der anerkannten Abschlussprüfungen finden Sie im Merkblatt unter Downloads
Näheres zur Sach- und Fachkunde finden Sie nebenstehend unter "Weitere Informationen".