Anerkennung leitende Tätigkeit Omnibus

Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der IHK abgelegt. Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen wenn Sie eine mindestens zehnjährige ununterbrochene leitende Tätigkeit vor dem 04. Dezember 2009 in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachweisen können.

Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
  • Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (genehmigungspflichtigen) Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, anerkannt werden.
  • Die Tätigkeit muss mindestens im Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein.
  • Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben.
  • Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen.
  • Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt.

Wir bitten Sie außerdem zu beachten, dass bereits die Antragstellung gebührenpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob der Fachkundenachweis ausgestellt wird oder nicht. Mit der Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro fällig. Überweisen Sie den Betrag unter dem Kennwort "Fachkundenachweis durch Vortätigkeit" und der Angabe Ihres Namens auf unser Konto
IBAN  DE93 5305 0180 0000 0221 05 der Sparkasse Fulda.
Den Antrag können Sie unter “weitere Informationen” downloaden.

Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind:

Recht:
  • Personenbeförderungsrecht
  • Gewerberecht (Grundzüge)
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes:
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
  • Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb:
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Telematik
Straßenverkehrssicherheit:
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr:
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
  • Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten