Datenschutzinformationen der IHK Südlicher Oberrhein

Informationspflichten der IHK Südlicher Oberrhein gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO ( durch Dritte)
Die IHK Südlicher Oberrhein (nachfolgend die „IHK“) ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Die IHK Südlicher Oberrhein ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftrage ist: Aslihan Kilic, TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstraße 160, 80339 München, E-Mail: aslihan.kilic@tuvsud.com

Welche Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK einen hohen Stellenwert. Die IHK unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken. Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern („IHKG“) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken.
a) Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der GewO genannten Daten der Kammerzugehörigen zu folgenden Zwecken zu verarbeiten:
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person beziehungsweise zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Rechtsform
  • Firma
  • Gründungsdatum
  • Datum der Gewerbeanzeige (An- und Abmeldung)
Diese Daten werden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (zum Beispiel Berufsbildung).

b) Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
  • Beginn der Mitgliedschaft in der IHK
  • Zeitpunkt der letzten Änderung
  • Identnummer
  • Grundsätzliche Beitragspflicht
  • Beitreibgemeinde
  • Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Wahlen zur Vollversammlung
  • Wirtschaftszweig/-schwergewicht
  • Datensperrkennzeichen
  • Bezieher IHK-Zeitschrift
c) Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge ihrer Kammerzugehörigen die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
  • Steuernummer
  • Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge der Beitragsjahre
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen.
  • Zum Soll gestellte, das heißt veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
  • Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Über die für den Beitragsbescheid relevanten Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.

d) Darüber hinaus haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG folgende weitere Aufgaben:
  • Stellungnahmen
  • Benennung von Sachverständigen
  • Ausgabe von Ursprungszeugnissen und Carnets
  • Beglaubigungen
  • Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen gemäß spezialgesetzlichen Regelungen
  • Erlaubnisverfahren (zum Beispiel Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler unter anderem) gemäß spezialgesetzlicher Regelungen
Zur Erfüllung dieser Aufgaben speichern wir relevante personenbezogene Daten. Diese können sein:
  • Name und Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum/-ort
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Registrierungsnummern (für Erlaubnisverfahren)
  • Versicherungsnachweise (für Erlaubnisverfahren)
  • Angaben zu Kenntnissen und Qualifikationen
  • Angaben zu Maßnahmen zur Erlaubniserteilung
e) Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
  • Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
  • Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
  • aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
  • aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (das heißt Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
  • Beschwerden
  • Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, einer Bezirksversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG.
f) Zur Anbahnung und Durchführung von Verträgen speichern wir gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO folgende Daten:
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
Bei Teilnehmern von Veranstaltungen zusätzlich:
  • Teilnahmezeitraum/-datum
  • ggf. Geburtsort, -datum
  • Zugangsdaten zur Anlage der Nutzerprofile bei IHK-Online-Angeboten

Welche Daten werden übermittelt?

Grundsätzlich erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zu Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen (zum Beispiel in Form einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung) wahren. Hinsichtlich der Übermittlung von Daten ist zudem zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen:

a) Öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden gegebenenfalls Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht. Öffentliche Stellen, die von uns Daten erhalten, können unter anderem sein:
  • Jobcentren oder Arbeitsämter/Arbeitsagenturen
  • Landeskreditbank
  • Projektstellen in Ministerien
  • Landratsämter der Region
  • Deutsche Rentenversicherung
In bestimmten Fällen müssen Daten übermittelt werden, damit entsprechend belegt werden kann, ob die Teilnehmer von Förderprojekten auch anwesend waren bzw. ob Sie die Förderkriterien erfüllen. Erst dann wird gemäß des jeweiligen Förderprogramms bzw. der Kriterien der einzelnen externen Stellen der Fördermittelzuschuss bewilligt.
b) Nicht-öffentliche Stellen
Hinsichtlich der Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen gilt, dass die von der IHK erhobenen Daten nur zu den Zwecken weitergegeben werden dürfen, zu denen sie rechtmäßiger Weise erhoben wurden. Hinsichtlich der oben angeführten Daten bedeutet dies folgendes:
Die IHK Südlicher Oberrhein darf zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken die Daten der Gewerbeanmeldung wie insbesondere Kommunikationsdaten und Angaben zum Betrieb (bspw. Wirtschaftszweig, Betriebsgröße) an nicht öffentliche Stellen übermitteln, sofern Sie der Übermittlung nicht widersprochen haben (§ 9 Abs. 5 IHKG).
c) Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder findet nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung dazu werden Daten zum Beispiel an Auslandshandelskammern übermittelt.

Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Nach der Zweckerfüllung werden die vorgenannten Daten, sofern systemseitig möglich, gelöscht; andernfalls wird der Personenbezug durch Anonymisierung entfernt und ein Zugriff auf Ihre Daten gesperrt. Gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen können die Löschung bzw. Sperrung der Daten hemmen. Die Verjährungsfristen können wegen §§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch bis zu dreißig Jahre betragen; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Daneben sind die steuerrechtlichen, handelsrechtlichen, abgaberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die dort vorgesehenen Fristen zur Aufbewahrung/ Dokumentation betragen sechs bis zehn Jahre zuzüglich der Festsetzungsverjährung von weiteren vier Jahren. Ansonsten besteht auch die Verpflichtung zur Andienung aller Unterlagen, die die IHK Südlicher Oberrhein nicht mehr zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt, an das Landesarchiv Baden-Württemberg. Um nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen oder die Möglichkeit zu verlieren, einen Anspruch durchzusetzen oder uns gegen einen solchen zu verteidigen, behalten wir uns vor, die Daten erst nach Ablauf der letzten Frist zu löschen, die die Datenspeicherung legitimiert. Im Falle der Einwilligung erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

Welche Rechte hat der Betroffene?

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) sowie gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten könne Sie mit Wirkung für die Zukunft jederzeit uns gegenüber widerrufen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit Baden-Württemberg mehr Infos unter: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.