Regelung zur Reisekostenerstattung für das Ehrenamt

Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 die nachfolgende Regelung zur Reisekostenerstattung für das Ehrenamt der IHK Südlicher Oberrhein beschlossen.
1. Geltungsbereich
Mitgliedern von Präsidium und Vollversammlung, Ausschussvorsitzenden und offiziellen Vertretern der IHK Südlicher Oberrhein in den DIHK-Ausschüssen werden die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von offiziellen IHK-Terminen entstandenen Reisekosten auf Antrag erstattet, wenn der Temin außerhalb des IHK-Bezirks stattfindet, bzw. die Anreise von außerhalb des IHK-Bezirks notwendig ist.
Von der Erstattung ausgenommen sind die Sitzungen von Präsidium und Vollversammlung sowie die Ausschusssitzungen innerhalb des IHK-Bezirks.
2. Reisekosten-Abrechnung
2.1 Bei der Wahl des Verkehrsmittels und des Hotels ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Beschaffung der Bahn- und Flugtickets soll vorrangig unter Nutzung des vorhandenen Großkundenabonnements der IHK über den Geschäftsbereich Verwaltung/Interne Dienste in Freiburg erfolgen. Bei Hotelbuchungen sind vorrangig Hotels, mit denen eine IHK-Preisvereinbarung besteht, bzw. aus dem DIHK-Travelpool zu nutzen.
2.2 Für Reisekostenabrechnungen ist das jeweils aktuelle Formular „Reisekosten-Abrechnung Ehrenamt“ (siehe Anlage) zu verwenden.
2.3 Abgerechnet werden können die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie notwendige Nebenkosten für Beförderung von Gepäck, Taxikosten, Parkgebühren und ähnliche Kosten.
2.4 Für Hotelübernachtungen werden über € 120,00/Übernachtung liegende Aufwendungen nur mit besonderer Begründung der Notwendigkeit erstattet.
2.5 Bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs werden die jeweils gültigen steuerlichen
km-Sätze vergütet.
Diese Reisekostenregelung für das Ehrenamt tritt am Tag nach der Veröffentlichung in der Kammerzeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe Oktober 2017, in Kraft.
Freiburg, 20. Juli 2017

Dr. Steffen Auer Andreas Kempff
Präsident Hauptgeschäftsführer