Gericht stärkt funktionale Selbstverwaltung der Wirtschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 12. Juli 2017 die Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzliche Mitgliedschaft und Beitragspflicht in den Industrie- und Handelskammern vollumfänglich zurückgewiesen.
Dazu erklärt DIHK-Präsident Eric Schweitzer:
Mit diesem Beschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht erneut die funktionale Selbstverwaltung in Deutschland. Das BVerfG sichert so dauerhaft die Möglichkeit, dass sich Unternehmen regional, bundesweit und europäisch in allen Fragen der Wirtschaft angemessen einbringen können. Besonders freut mich, dass mit der Entscheidung das ehrenamtliche Engagement von mehr als 200.000 Unternehmern auch formal vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird. Diese europaweit einzigartige Struktur erfährt damit eine wichtige Bestätigung.
Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Übernahme öffentlicher Aufgaben rechtfertigen die gesetzliche Mitgliedschaft.
Nur die gesetzliche Mitgliedschaft sichert in den Worten des Bundesverfassungsgerichts, dass über die IHKs "alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen" und diese "fachkundig vertreten werden". Weiter führt das Bundesverfassungsgericht aus: „Die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, um diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen, gelingt zumindest besser, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt sind.“ (Randnummer 100 der Entscheidung).
Die gesetzliche Mitgliedschaft einschließlich der daran gebundenen Beitragspflicht ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts geeignet, dieses legitime Ziel zu erreichen. Die Beiträge belasten die Betroffenen nach Wertung des Gerichts nicht übermäßig. Auch sind die IHKs, einschließlich der Wahlen zu den Vollversammlungen, demokratisch legitimiert.
Der europäische Einigungsprozess und die Globalisierung wecken hieran keinen Zweifel, sondern zeigen, dass es besonders wichtig ist, "die bezirklichen Perspektiven zur Geltung zu bringen" (Randnummer 104 der Entscheidung). Auch europarechtlich kamen keine Zweifel auf, da die gesetzliche Mitgliedschaft nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern die örtliche Verankerung anknüpft: auch europäische Unternehmen in Deutschland werden durch die IHKs vertreten.