Wirtschaftssatzung und Beitragsordnung
Wirtschaftsplanung und Finanzen
Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) der IHK und damit auch für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird jeweils in der Januar-Ausgabe der IHK-Zeitschrift "Wirtschaft im Südwesten" veröffentlicht.
Wirtschaftssatzungen
- Wirtschaftssatzung 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) (Nr. 6035660)
- Wirtschaftssatzung 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) (Nr. 5690186)
- Wirtschaftssatzung 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB) (Nr. 5404806)
- Wirtschaftssatzung 2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) (Nr. 5009796)
- Wirtschaftssatzung 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) (Nr. 4684606)
- Wirtschaftssatzung2019 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB) (Nr. 4293912)
Beiträge
Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Dafür erhebt sie Beiträge nach dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft.