Spendenaufruf an IHK-Mitgliedsbetriebe

Nach den Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion fordert die IHK Südlicher Oberrhein ihre Mitgliedsbetriebe auf, für die Opfer zu spenden. „Die Menschen benötigen schnellstmöglich unsere Unterstützung“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Dieter Salomon. „Mit Geldspenden ist jetzt am meisten geholfen.“
Die Zahl der Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien steigt täglich weiter an. Tausende Menschen werden noch immer vermisst. „Viele unserer Unternehmen haben Mitarbeitende mit türkischen Wurzeln, die Verwandte und Freunde in dem Katastrophengebiet haben“, weiß Salomon. „Schon allein deshalb ist die Betroffenheit in unserer Region groß.“
Auch Sunay Gün, Ausbildungsberater bei der IHK Südlicher Oberrhein, hat Verwandtschaft im betroffenen Gebiet. „Mein Cousin und seine Familie in Gaziantep leben, aber ihr Haus ist nicht mehr bewohnbar“, berichtet er von der Situation vor Ort. Gün engagiert sich selbst, unter anderem hat er mit dem Sozialdienst muslimischer Frauen (SmF) Freiburg am vergangenen Wochenende einen Kuchenverkauf organisiert. Gün: „Weitere Aktionen sind geplant.“ Zudem ist er im Verein Freiburg Ditib Mevlana Moschee aktiv, die bereits auf eigene Faust einen Lkw mit Sachspenden auf den Weg in die Türkei gebracht hat. „Aber bis die Transporte vor Ort angekommen sind, vergeht wertvolle Zeit“, fürchtet der IHK-Mitarbeiter mit türkischen Wurzeln. „Deshalb helfen Geldspenden jetzt am besten.“
Hauptgeschäftsführer Salomon appelliert an die IHK-Mitgliedsbetriebe: „Wir dürfen die Menschen in der Türkei und in Syrien jetzt nicht im Stich lassen.“
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 27. Februar die steuerlichen Verwaltungsregelungen zur Unterstützung nach der Katastrophe in der Türkei und in Syrien zusammengefasst. Unter anderem wird das Spenden erleichtert.
So wird zum Beispiel für alle Spenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, inländische öffentliche Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Es genügt als Nachweis dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Weitere Einzelheiten und Regelungen finden sich im Schreiben des BMF.
Unternehmen, die planen, Hilfstransporte in die vom Erdbeben betroffene Region in der Türkei zu organisieren oder durchzuführen, sollten folgende Hinweise der IHK Südlicher Oberrhein berücksichtigen.