Freie Farbwahl für Taxen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Farbe "hellelfenbeingelb" als Erkennungsmerkmal für Taxen nicht mehr zwingend. Alle im Land ansässigen Taxiunternehmer können ohne großen bürokratischen Aufwand ihre Taxen in allen Farben einsetzen. Die dafür notwendigen Allgemeinverfügungen haben die Regierungspräsidien im November 2005 erlassen.
Taxiunternehmer, die von der Farbwahl Gebrauch machen wollen, benötigen lediglich einen Eintrag in die Genehmigungsurkunde des betreffenden Taxis. Dieser Eintrag ist gebührenfrei.
Mit diesem Beitrag zum Bürokratieabbau wird für die Taxiunternehmer der Fahrzeugmarkt offener, da nicht zusätzlich teure Folien auf andersfarbige Fahrzeuge angebracht werden müssen. Für viele von ihnen dürfte es gerade bei Neuanschaffungen ein weiterer Schritt in die unternehmerische Freiheit sein.