Staatliche Förderung für Güterkraftverkehrs-unternehmen

Seit Anfang 2009 fördert das Bundeministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit staatlichen Zuschüssen Vorhaben in Unternehmen des Güterkraftverkehrs in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit.

Hierzu wurden sowohl das Programm "Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" als auch das De-minimis-Programm zur "Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" aufgelegt.

Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit Eingang des Antrages beim BAG. Beim "De-minimis-Programm" wurden, durch Änderung der Förderrichtlinien im Jahr 2009, die Förderhöchstbeträge, gegenüber den bisherigen Regelungen, aufgestockt.
Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen seitdem auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit.
Maßgebend für die Förderanträge für die Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" und "De-minimis"-Förderprogramm" ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG.

Nähere Informationen unter "Weitere Informationen" bzw. unter der vom BAG speziell für diese Fragen eingerichtete E-Mail-Adresse "info.foerderprogramme@bag.bund.de" (die Sie ebenfalls unter "Weitere Informationen" finden).