Ferienreiseverordnung
Lkw-Ferienfahrverbot
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen im Juli und August * von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat auf seinen Internetseiten weitergehende Informationen zu diesem Thema und bietet auch eine jedes Jahr aktualisierte Straßenkarte mit den gesperrten Streckenabschnitten. Über die unter 'Externe Links' bereitgestellte Verknüpfung gelangen Sie direkt zur Homepage des BGL. Auch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hält auf seiner Homepage weitere Informationen bereit.
Beachten Sie bitte ergänzend die Verknüpfungen und Downloads unter 'Weitere Informationen'.
* der genaue Zeitraum kann von Jahr zu Jahr geringfügig variieren.