Prüfungen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation – Personenverkehr
Beschleunigte Grundqualifikation
1. Mindestalter
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” ermöglicht das gewerbliche Führen von Omnibussen bei Fahrerlaubnisklasse D/DE ab 23 Jahre bzw. 21 Jahre im Linienverkehr bis 50 km und bei Fahrerlaubnisklasse D1/D1E ab 21 Jahre.
2. Prüfungsarten
Es gibt verschiedene Prüfungsarten, abhängig von Ihren Vorerfahrungen.
2.1 Regelprüfung
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr noch über eine Prüfung “Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterverkehr“ besitzen.
2.2 Quereinsteiger
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Personenverkehr” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ohne Taxen- und Mietwagenverkehr nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen.
2.3 Umsteiger
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr” können die Fahrer ablegen, die bereits einen Nachweis über eine Prüfung “Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterverkehr” besitzen.
3. Prüfungsumfang
Die Dauer der theoretischen Prüfung beträgt für die:
- Regelprüfung 90 Minuten
- Prüfung für Quereinsteiger 60 Minuten
- Prüfung für Umsteiger 45 Minuten
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zu einer Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen und durch Vorlage folgender Unterlagen zu belegen:
4.1 Regelprüfung
- Original eines von einer gemäß § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (140-Stunden-Schulung).
4.2 Quereinsteiger
- Original eines von einer gemäß § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (96-Stunden-Schulung)
- Fachkundenachweis gemäß Berufszugangsverordnung für den Personenverkehr (PBZugV) ausgestellt von einer IHK.
4.3 Umsteiger
- Original eines von einer gemäß § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (35-Stunden-Schulung)
- Gültiger Führerschein, wenn Schlüsselzahl “95” bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE eingetragen ist oder noch Besitzstandschutz besteht.
- Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung Güterverkehr gemäß BKrFQG, wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist.
5. Gebühr
- Regelprüfung 145,00 €
- Prüfung Quereinsteiger 130,00 €
- Prüfung Umsteiger 115,00 €
6. Satzung und Richtlinien für die Prüfung
Die IHK Südlicher Oberrhein hat zur Durchführung der Prüfung eine Satzung und Richtlinien erlassen. Die Satzung der IHK Südlicher Oberrhein “betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr” sowie die “Gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Handelskammern” finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Grundqualifikation
Für Bewerber/Bewerberinnen der “Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr” aus dem Bezirk der IHK Südlicher Oberrhein ist gemäß einer Vereinbarung die IHK Region Stuttgart