Veränderte Regeln für Reiseunternehmen

Die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtline in nationales Recht brachte zahlreiche Regelungen mit sich. Die Veränderungen betreffen unter anderem die Klassifizierung von Unternehmen, die Reisen organisieren oder vermitteln. Zusätzlich wurde die Definition von verbundenen Reiseleistungen überarbeitet.
Abhängig von dieser Unternehmenskategorie ergeben sich für die Reisebetriebe unterschiedliche Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden. Die Gesetzgebung kann erweiterte Informationspflichten fordern, wie beispielsweise umfassende Angaben zur Eignung von Angeboten für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Geschärftes Rücktrittsrecht und Insolvenzsicherung

Die Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht für Reisende (§ 651 h III BGB) bestehen.
Es zeigte sich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juli 2021 in Kraft trat, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.

Reisesicherungsfonds schützen

Der Reisesicherungsfond wird ausschließlich über den DRSF (Deutscher Reiseversicherungsfond GmbH) abgewickelt. Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen bei einem reiseanbietenden Unternehmen buchen sind damit vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Unternehmens geschützt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Seiten des Deutschen Reiseversicherungsfonds.

DIHK-Informationen zum Reiserecht

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Informationsblätter zum Reisevertragsrecht aktualisiert. Insbesondere die Themen: Stornierungen im Rahmen einer Pandemie und Informationen zum Reisesicherungsfond wurden aufgenommen.
Stand: August 2023