Digitaler Meldeschein

Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass beherbergte Personen in einem Übernachtungsbetrieb einen Meldeschein ausfüllen müssen. Bisher musste dieser Meldeschein von den Beherbergungsunternehmen in Papierform bereitgestellt und aufbewahrt werden.
Geschätzt fallen pro Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht. Diese Kosten können durch eine Digitalisierung des Verfahrens deutlich reduziert werden. 
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts sparen die Unternehmen dadurch 3-4 Minuten pro Check-in und mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.
Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden. Um den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes gerecht zu werden stehen auch weiterhin die Meldescheine auf Papier als Option zur Verfügung.
Am 17. Juni 2020 wurde zudem die Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet. Damit werden die technischen Anforderungen, insbesondere die einzuhaltenden Datenformate an die Umsetzung des kontaktlosen Check-ins, festgelegt.