IHK-MediationsZentrum
Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis den Streitparteien hilft, eine freiwillige, einvernehmliche und interessenorientierte Lösung ihres Konflikts durch Verhandeln zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien und weniger die einzelnen Rechtspositionen.Die Wirtschaftsmediation der IHK erfolgt über das IHK eigene MediationsZentrum. Dieses ist zuständig für Konflikte im Unternehmen (innerbetrieblich), zwischen Unternehmen (Business-to-Business) und zwischen Kaufleuten und Verbrauchern – auch auf internationaler Ebene.
Die Wirtschaftsmediation erfolgt über das IHK eigene MediationsZentrum, zu dem sich die IHKn Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengeschlossen haben.
Die Wirtschaftsmediation erfolgt über das IHK eigene MediationsZentrum, zu dem sich die IHKn Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengeschlossen haben.
1. Allgemeine Fragen
Was tut das IHK-MediationsZentrum?
Das Team des MediationsZentrums:
- berät über alternative Konfliktlösungswege
- stellt Musterklauseln für Mediationsverfahren zur Verfügung
- bietet eine moderne Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an
- unterstützt in geeigneten Fällen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren
- benennt kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren
- administriert Mediationsverfahren
- stellt auf Wunsch geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung
2. Was sind die Vorteile, welche Nachteile gibt es
Was sind die Vorteile?
- Die Mediation ist flexibel im Ablauf und weit weniger zeit- und kostenintensiv als ein förmliches Verfahren. Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Mediation bei 10 Stunden.
- Die Geschäftsverbindung der Parteien wird durch die gemeinsam gefundene Lösung geschont.
- Geschäftsinterna und mögliche Imageverluste kommen nicht an die Öffentlichkeit.
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können als Co-Mediatoren agieren und ihre besonderen Fachkenntnisse in das Verfahren einbringen.
- Das Verfahren kann jedoch auch vorzeitig beendet werden, wenn mindestens eine Partei dies wünscht. In diesem Falle kann dann immer noch ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.
Welche Nachteile sind denkbar?
- Ein Mediationsverfahren ist nicht der richtige Weg, wenn es darum geht, eine rechtliche Grundsatzentscheidung zu erreichen. Hierfür ist ein förmliches Gerichtsverfahren erforderlich.
- Bei offensichtlich fehlender Bereitschaft zur gütlichen Einigung einer Partei (Verzögerungstaktik, Ausforschung) ist ein Mediationsverfahren ebenfalls ungeeignet, um eine Lösung herbeizuführen.
3. Wer sind die Mediatoren?
Das MediationsZentrum verfügt über einen eigenen Pool von Wirtschaftsmediatoren. Dies sind Fachleute der wichtigsten Berufsgruppen mit besonderen Branchenerfahrungen und teilweise Spezialkenntnissen. Diese haben zudem eine abgeschlossene, von der IHK anerkannte Mediatorenausbildung nachgewiesen und erfüllen weitere von der IHK festgelegte Qualifizierungen (z.B. juristische Kenntnisse, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit).
4. Wie wird das Mediationsverfahren eingeleitet?
Einigung
Zunächst muss zwischen den Parteien Einigkeit bestehen, dass der Konflikt außergerichtlich mittels Mediation gelöst werden soll. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Mediationsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird nachträglich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen.
Zunächst muss zwischen den Parteien Einigkeit bestehen, dass der Konflikt außergerichtlich mittels Mediation gelöst werden soll. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Mediationsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird nachträglich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen.
Das MediationsZentrum hält entsprechende Muster für Sie bereit.
Antrag
Zur Einleitung des Mediationsverfahrens stellt mindestens eine Partei einen Antrag beim MediationsZentrum mit den wichtigsten Daten zu den Konfliktparteien, einer kurzen Beschreibung des Konflikts und den Anforderungen an den Mediator.
Zur Einleitung des Mediationsverfahrens stellt mindestens eine Partei einen Antrag beim MediationsZentrum mit den wichtigsten Daten zu den Konfliktparteien, einer kurzen Beschreibung des Konflikts und den Anforderungen an den Mediator.
Beginn des Mediationsverfahrens
Nach der Antragstellung bzw. der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien mittels Klausel bzw. Vereinbarung und nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
Nach der Antragstellung bzw. der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien mittels Klausel bzw. Vereinbarung und nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
5. Wie erfolgt die Auswahl des Mediators?
- Die Parteien können den Mediator selbst nach eigenen Wünschen aussuchen. Ggf. berät das MediationsZentrum bei der Suche nach dem geeigneten Mediator.
- Wenn die Parteien es wünschen, schlägt das MediationsZentrum geeignete Wirtschaftsmediatoren aus dem Mediatorenpool zur Auswahl vor.
- Wenn die Parteien eine direkte Benennung wünschen oder sich nicht einigen können, erfolgt die Benennung des Mediators durch das MediationsZentrum, wobei etwaige Wünsche berücksichtigt werden.
6. Verlauf und Abschluss des Verfahrens?
Mediatorvertrag
Die Einzelheiten des Verfahrens regelt die Mediationsordnung, die für die Parteien und den Mediator bindend ist .
Die Einzelheiten des Verfahrens regelt die Mediationsordnung, die für die Parteien und den Mediator bindend ist .
Der Mediator schließt mit den Parteien einen Mediatorvertrag. Das MediationsZentrum hält ein entsprechendes Muster bereit. Sodann beginnt das Mediationsverfahren.
Aussetzung von Rechtsstreitigkeiten
Ab der Einleitung bis zur Beendigung des Verfahrens dürfen die Parteien keine gerichtliche Klage einreichen. Soweit bei Beginn der Mediation bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, müssen die Parteien für die Dauer der Mediation das Ruhen dieses Verfahrens beantragen.
Ab der Einleitung bis zur Beendigung des Verfahrens dürfen die Parteien keine gerichtliche Klage einreichen. Soweit bei Beginn der Mediation bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, müssen die Parteien für die Dauer der Mediation das Ruhen dieses Verfahrens beantragen.
Hemmung von Verjährungsfristen
Darüber hinaus ist die Verjährung der von der Mediation umfassten Ansprüche während des Verfahrens gehemmt.
Darüber hinaus ist die Verjährung der von der Mediation umfassten Ansprüche während des Verfahrens gehemmt.
Schlussvereinbarung
Die erzielte Einigung zwischen den Parteien wird schriftlich festgehalten und von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet.
Die erzielte Einigung zwischen den Parteien wird schriftlich festgehalten und von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet.
7. Was kostet ein Mediationsverfahren?
Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus einem einmaligen Verfahrensentgelt für das MediationsZentrum und dem Mediatorenhonorar auf Stundenbasis zusammen. (vgl. im Einzelnen die Kostenordnung). Die Kosten tragen die Parteien zur Hälfte, die eigenen Kosten trägt jede Partei selbst, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Beispielrechnung
Eine Mediation mit einem Streitwert von 100.000.- EUR, abgehalten in den Räumlichkeiten der IHK und einem Zeitaufwand von 10 Stunden des Mediators inklusive Vor- und Nachbereitung kostet z.B. gemäß Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums 1.860 EUR (netto, ggf. zuzüglich USt):
Verfahrensentgelt
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150 Euro
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Mediationshonorar (10x150 Euro)
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1.500 Euro
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Porto, Schreibgebühren Mediatoren
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20 Euro |
Raummiete
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90 Euro
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1.860 Euro
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Sie haben noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.
Stand: März 2014