Sie befinden sich hier
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU.
Dem Antrag zur Ausstellung eines Visums für Deutschland muss oftmals ein Einladungsschreiben des deutschen Geschäftspartners beigefügt werden. Der Inhalt ist vorgeschrieben.
Einige ausländische Konsulate verlangen eine sogenannte "Endbeglaubigung" öffentlicher Urkunden, um diese legalisieren zu können. Zuständige Stelle ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.