Visa: Bescheinigung von Einladungsschreiben
Bei Beantragung eines Visums durch einen ausländischen Staatsbürger muss dem Antrag ein Einladungsschreiben beigefügt werden. Das Einladungsschreiben an den ausländischen Geschäftspartner muss von der Industrie- und Handelskammern bescheinigt werden.
Alle am Verfahren der Visums-Ausstellung beteiligten deutschen Stellen sind verpflichtet, mit Sorgfalt zu arbeiten und Angaben ggf. zu überprüfen.
Einladungsschreiben, auf denen die IHK eine Bescheinigung mit Kammersiegel abgeben, müssen die folgenden Inhalte umfassen:
- Betreff: Visa-Erteilung
- Name des Unternehmens im Partnerland
- Erklärung, dass es sich bei dieser Firma um einen Geschäftspartner handelt
- Möglichst genaue und plausible Begründung des Reisezwecks
- Name des Mitarbeiters dieser Firma, für die das Visum für eine Dienstreise nach Deutschland ausgestellt werden soll
- Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person
- Dauer des Besuches mit Datum der Ein- und Ausreise
- Hinweis auf die §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, wonach entstehende Kosten, Versicherung etc. von der deutschen Firma getragen werden.
- Unterschrift des Geschäftsführers oder -inhabers
Passkopien des Antragstellers können in Einzelfällen angefordert werden.
Wir weisen darauf hin, dass Schreiben, die nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechen, von uns nicht bescheinigt werden können.