EU-Bescheinigung

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung oder auch EG-Bescheinigung erbracht werden.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden.
Wer stellt die EU-Bescheinigung aus?
Ab dem 1. Juli 2024 wird die EU-Bescheinigung von der IHK Rhein-Neckar für alle Antragsteller in Baden-Württemberg ausgestellt. Dabei werden auch Gebühren anfallen, die direkt über die IHK Rhein-Neckar abgerechnet werden.
Antragsteller können die Bescheinigung über das zentrale IHK-Portal beantragen, oder Sie schicken eine E-Mail an  folgende Mail-Adresse: eu-bescheinigung@rhein-neckar.ihk24.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK Rhein-Neckar