Newsticker 46/2024

Stand: 11.11.2024

Schweiz: Senkung der Freigrenze für Einfuhren im Reiseverkehr

Einzelhändler in Deutschland können ihren Kunden in der Schweiz die deutsche Umsatzsteuer erstatten. Bei der Einfuhr in die Schweiz unterliegen die Waren der Schweizer Mehrwertsteuer, es gibt jedoch eine Freigenze. Diese wird ab Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person gesenkt. Zur Anmeldung der Waren bietet der Schweizer Zoll die App “QuickZoll”, über die auch anfallende Abgaben direkt entrichtet werden können. (Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 Franken pro Person gesenkt)
Einzelhändler, die eine Steuererstattung vornehmen möchten, müssen dabei bestimmte Voraussetzungen beachten, u.a. die Frist der Ausfuhr, die Art der Ware oder die Berechtigung des ausländischen Abnehmers. Ein Merkblatt der Finanzverwaltung erläutert das richtige Vorgehen, es steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung: Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhren im Reiseverkehr - IHK Südlicher Oberrhein

Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kommuniziert, dass es erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2026 das Vorliegen der Berichte gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie deren Veröffentlichung nachprüfen wird. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war, wird das BAFA die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht zum 31. Dezember 2025 vorliegt. Der Fragen- und Antwortenkatalog zum LkSG wurde entsprechend angepasst.

CBAM: Konsultation der EU zur Durchführungsverordnung

Die EU hat zwei Konsultationen eröffnet und bittet um Meinungen und Anmerkungen bis Ende November. Es geht zum einen um die Durchführungsverordnung zur Zulassung von CBAM-Anmeldern, zum anderen um die Durchführungsverordnung zur Einrichtung eines CBAM-Registers. Betroffene Unternehmen sind gebeten, sich im Rahmen der Möglichkeiten an den Konsultationen zu beteiligen.

Arbeitskreis Frankreich: Außendienstmitarbeiter - Was ist zu beachten?

Am 2. Dezember 2024 tagt wieder unser offener Arbeitskreis “Frankreich” im Rahmen eines virtuellen Treffens per MS-Teams. Im Fokus steht das Thema “Außendienstmitarbeiter - Was ist zu beachten?”. In Frankreich gibt es spezifische rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Einstellung von Außendienstmitarbeitern zu berücksichtigen sind. In unserem online-Termin erhalten Sie wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps, damit Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig ein attraktives Arbeitsumfeld für Ihre Außendienstmitarbeiter schaffen können. Den Link zur Anmeldung zum online-Termin finden Sie auf unserer IHK-Homepage.

Termine

14. Nov. Reisekosten richtig abrechnen online 140 €
20. Nov. Basiswissen Zoll Freiburg 140 €
24.-26. Nov. Geschäftsanbahnungsreise Biotechnologie Belgien 885 €
29. Nov. Praxiswissen: Importabfertigung online 140 €
02. Dez. Arbeitskreis Frankreich: Außendienstmitarbeiter - Was ist zu beachten? online kostenfrei
03. Dez. Business Morning Briefing: Ungarn online kostenfrei
10. Dez. Embargos: Prüfschema für Unternehmen mit oder ohne Russland-Geschäfte online 70 €
16. Dez. Basiswissen Incoterms (R) online 14 €
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