Newsticker 44/2024
Stand: 28.10.2024
Neuanträge Zollaussetzungen / Zollkontingente
Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten können Wirtschaftsbeteiligte vorab Einwände gegen bestehende oder beabsichtigte Maßnahmen einbringen. Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge, die ab 1.7.25 wirksam werden sollen, finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – unter der Rubrik - "AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen" und dort im Absatz „Anträge aller Mitgliedstaaten an die EU-Kommission“.
Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Dezember – das ist kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG – beim BMWK eingereicht werden (an: buero-VA5@bmwi.bund.de). Für bestehende Maßnahmen endet die Frist für wirtschaftliche Einwände bereits Anfang November.
Schweiz: Senkung der Freigrenze für Einfuhren im Reiseverkehr
Einzelhändler in Deutschland können Ihren Schweizer Kunden unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Umsatzsteuer erstatten. Bei der Einfuhr in die Schweiz unterliegen die Waren dann der Schweizer Mehrwertsteuer, es gibt jedoch ein Freigenze. Diese wird ab Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person gesenkt. Zur Anmeldung der Waren bietet der Schweizer Zoll die App “QuickZoll”, über die auch anfallende Abgaben direkt entrichtet werden können. (Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 Franken pro Person gesenkt)
Frankreich: Erhöhung des Mindestlohns
Ab 1. November 2024 beläuft sich der Mindestlohn in Frankreich auf 11,88 Euro pro Stunde brutto unter Zugrundelegung der 35-Stunden-Woche. Der monatliche Mindestlohn erhöht sich auf 1 801,80 Euro brutto. Dies ist bei Mitarbeiterentsendungen nach Frankreich zu berücksichtigen. Weitere Informationen zum Thema Entsendung nach Frankreich finden Sie auf unserer Webseite.
Italien: Baustellenpunkteführerschein
Italien hat einen sogenannten "Punkteführerschein für Baustellen" eingeführt. Dieser ist für alle Unternehmen und Selbständigen Pflicht, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer IHK-Homepage.
CBAM: Self-Assessment-Tool
Die EU stellt Unternehmen ein Tool zur Verfügung, mit dem Unternehmen prüfen können, ob Sie der CBAM-Verordnung unterliegen: KN-Code der eingeführten Ware, Ursprungsland, Warenwert und Zollverfahren. Ist dies der Fall, enthält das Ergebnis eine Übersicht über die Daten, die Unternehmen von ihren Lieferanten abfragen müssen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen. Zugang zu dem Tool erfolgt über die EU-Info-Seiten im Abschnitt “Guidance”: Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission
Arbeitskreis Export: Betriebsprüfung im Fokus
Der offene Arbeitskreis trifft sich am 5. November auf dem Sick SIA Campus in Waldkirch. Im Blickpunkt sind die Betriebsprüfung Import und das Thema Tarifierung. Wir laden Sie außerdem herzlich ein zum Erfahrungsaustausch in informeller Runde bei einem kleinen Imbiss. Die Teilnahme ist kostenfrei, wir bitten um Anmeldung unter diesem Link: Anmeldung | Arbeitskreis Export
Termine
5. Nov. | Arbeitskreis Export | Waldkirch | kostenfrei |
5. Nov. | Business Morning Briefing: Paraguay | online | kostenfrei |
11. Nov. | Online-Sprechstunde: Lieferantenerklärung | online | kostenfrei |
13. Nov. | Online-Workshop: Die Zolltarifnummer | online | 140 € |
14. Nov. | Reisekosten richtig abrechnen | online | 140 € |
20. Nov. | Basiswissen Zoll | Freiburg | 140 € |
24.-26. Nov. | Geschäftsanbahnungsreise Biotechnologie | Belgien | 885 € |
29. Nov. | Praxiswissen: Importabfertigung | online | 140 € |
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