VAE: Vorsicht vor Darlehenskonstruktionen
Bei der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer (AHK) gehen regelmäßig Klagen von geschädigten deutschen kleinen und mittleren Unternehmen ein, die sich im Vertrauen auf die Finanzkraft des Standorts VAE (Vereinigte Arabische Emirate) an vermeintliche Equity Partner in den Emiraten wenden.
Als schwierig haben sich solche Modelle erwiesen, die eine Auszahlung des Darlehens an die vorherige Gründung einer Gesellschaft in den Emiraten (sog. „Special Purpose Vehicle“) knüpfen. Hierfür werden regelmäßig relevante Eurobeträge vorab abgerufen, ohne dass es im Ergebnis zur gewünschten Auszahlung des Kapitals kommt.
Die AHK rät dringend dazu, vor der Unterzeichnung solcher Verträge anwaltlichen Rat einzuholen, insbesondere dann, wenn der Gerichtsstand nicht Deutschland ist, beziehungsweise mögliche Ansprüche nicht oder nicht ohne weiteres in Deutschland gerichtlich zu realisieren sind. Angesichts der regelmäßig im Raum stehenden Beträge ist eine fachkundige, anwaltliche Begleitung, beispielsweise durch eine der vielen vor Ort vertretenen deutschen Kanzleien, sinnvoll.
Auch sollte eine Hintergrundprüfung der emiratischen Investoren unternommen werden, bzw. auch der gelegentlich vermittelnden deutschen Agenten. Auch hierbei kann eine lokale Rechtsanwaltskanzlei oder die AHK selbst wichtige Hinweise geben.