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Für Lieferungen in Länder außerhalb der EU ist eine Zollanmeldung notwendig. Darüber hinaus sind weitere Bestimmungen wie etwa die Exportkontrolle, Vertragsfragen oder Regelungen des Einfuhrlandes zu beachten.
Für die Zollanmeldung bei der Ausfuhr gibt es eine Reihe von Vereinfachungen, die zum Teil jedoch nur mit einer Bewilligung durch den Zoll nutzbar sind.
Die Behandlung von Softwareverkäufen in andere Länder oder aus anderen Ländern stellt Unternehmen vor zahlreiche Probleme. Zu beachten sind neben umsatzsteuerlichen Fragestellungen auch Vorschriften des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts sowie der Statistik.
Für Luftfrachtsendungen gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. Eine Zulassung zum "Bekannten Versender" durch das Luftfahrtbundesamt ist möglich aber nicht zwingend notwendig.
Viele Länder schreiben vor, dass Holzverpackungen wegen eines möglichen Schädlingsbefalls besonders behandelt sein müssen. Hier erfahren Sie, was es zu beachten gibt.