IHK-Umweltnachrichten
Oktober 2024 (vom 6. November 2024)
Immer am ersten Mittwoch im Monat erscheinen die IHK-Umweltnachrichten (früherer Name: Umwelt-Dienst-IHK). Sie informieren über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Energie, Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie Arbeitsschutz. Sie beinhalten alle IHK-Newsletter des Vormonats aus diesen Themenbereichen.
Bitte klicken Sie bei Interesse auf die jeweiligen Überschriften für Detail-Informationen.
Umsetzung neuer Anforderungen des Chemikalienrechts: Bei der nächsten Informationsveranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg geht es unter anderem um die Abgabe von Bioziden und die neuen Regelungen zu fluorhaltigen Gasen.
Das von der EU-Kommission vorgeschlagenen Klimaziel für 2040 gerät außer Reichweite – das zeigt eine Studie, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am 1. Oktober in Berlin vorgestellt haben.
Einladung zu einem Workshop am 13. November um 9 Uhr in Eschbach
Der Gültigkeitsbeginn der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung („EUDR“, Verordnung (EU) 2023/1115) wird eventuell um ein Jahr verschoben. Zur Nicht-Betroffenheit von Kartonverpackungen hat die EU-Kommission eine Klarstellung veröffentlicht.
Neue harmonisierte Einstufungen von bestimmten Chemikalien wurden mit einer Änderung der CLP-Verordnung am 30.09.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (CLP: „classification, labeling and classification of chemicals“, “22. ATP”).
Im EU-Amtsblatt vom 27.09.2024 wurden zwei Änderungen der Verordnung über persistente organische Schadstoffe EU 2019/1021 („POP-Verordnung“) verkündet. Sie traten jeweils am 17. Oktober 2024 in Kraft.
9/2024 (vom 2. Oktober 2024)
Am 20.09.2024 wurde eine neue EU-Verordnung verkündet, die den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach unterschiedlichen Übergangszeiten, darunter ab Oktober 2026 in einigen wichtigen Alltagsprodukten, verbietet.
Aufgrund der Neuregelungen im Bereich der fluorierten Gase müssen sich mehr Unternehmen als bisher im F-Gas-Portal der EU registrieren. Die zugehörige Durchführungsverordnung wurde nun ebenfalls novelliert.
Die DIHK gibt einen Überblick angesichts von Spekulationen über künftig verstärkter Kernenergienutzung.
Zu der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase wurden drei Durchführungsverordnungen sowie neue Fragen und Antworten des Umweltbundesamts veröffentlicht.
Ein neues Förderprogramm unterstützt klimafreundliche Investitionen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Industriesektor.
Der DSLV veröffentlicht einen Leitfaden und das Schweizer Bundesamt für Straßen einen vierseitigen Überblick über die Gefahrgutrechts-Änderungen ab 2025.
Die DIHK hat ihre Broschüre erneut aktualisiert. Die deutsch-französische Industrie- und Handelskammer lädt zu einer Webinar-Reihe zu ähnlichen Themen ein.
Unternehmen können bis 1. November 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.
Der BWIHK und viele weitere Beteiligte sprechen sich entschieden gegen eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Strompreiszonen aus.
In einer Kooperationsveranstaltung vor Ort am 20. November 2024 informieren die badenova und die IHK Südlicher Oberrhein gemeinsam mit dem Projekt Zukunft. Raum. Schwarzwald über Möglichkeiten des Ladeinfrastrukturaufbaus in Unternehmen sowie über betriebliches Mobilitätsmanagement.
8/2024 (vom 4. September 2024)
Das deutsche Immissionsschutzrecht dient u. a. zur Umsetzung der grundlegenden EU-Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU („IED“). Deren Überarbeitung und Erweiterung wurde am 15.07.2024 als Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU veröffentlicht und muss binnen zwei Jahren ins nationale Recht übernommen werden.
Am 9. Juli 2024 traten die jüngsten Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Kraft.
Abwärmepotentiale in Unternehmen müssen auf der neuen Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz gemeldet werden. Die Frist für die erstmalige Datenmeldung wurde bis zum 01.01.2025 verlängert. Im August 2024 wurden im aktualisierten BAFA-Merkblatt Bagatellschwellen aufgenommen.
Eine neue EU-Verordnung, die politisch sehr umstritten war, gilt seit dem 18. August. Sie richtet sich primär an die EU-Staaten, aber wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben.
Durch die CSRD müssen zukünftig mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Ende 2023 wurden dazu die Standards ESRS veröffentlicht. Diese wurden nun in einer korrigierten Fassung (auf 287 Seiten) neu veröffentlicht.
Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen enthält unter anderem kleine Erleichterungen für das Bauen mit Holz und für die Nutzung von Photovoltaik-Modulen.
Unternehmen mit Interesse an Klimaschutzverträgen haben bis zum 30. September Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Die DIHK bietet hierzu mehrere Informationsveranstaltungen an.
Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen in Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK-Energiewendebarometer 2024.
7/2024 (vom 7. August 2024)
Für Unternehmen, die Serviceverpackungen befüllen, gilt eine Registrierungspflicht gemäß Verpackungsgesetz. Dagegen können sie die notwendige Systembeteiligung an ihren Lieferanten delegieren.
Die neue EU-Batterieverordnung wird stufenweise wirksam, ein wichtiger Stichtag ist der 18. August 2024.
Im üblichen halbjährlichen Rhythmus hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” erweitert, diesmal “nur” um einen weiteren Stoff.
Arbeitsstätten-Regeln dienen der Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung. Die neue Regel umfasst auch Telearbeitsplätze („Home Office“).
Viel mehr Produkte als bisher fallen künftig unter die neuen Ökodesign-Vorgaben der EU. Beibehalten wird das System der delegierten Verordnungen für konkret betroffene Produktgruppen.
Die DIHK veröffentlicht einen neuen Leitfaden für Unternehmen.
6/2024 (vom 3. Juli 2024)
Am 17. Juni 2024 wurde zum wiederholten Mal eine Änderung der Technischen Regel Gefahrstoffe Nr. 900 (TRGS 900) veröffentlicht, welche die in Deutschland geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte auflistet.
Eine Transformation der deutschen Wirtschaft zur "Kreislaufwirtschaft" bewerten viele Unternehmen als vorteilhaft für das eigene Geschäft – aber nur unter den richtigen Rahmenbedingungen. Das geht aus einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor.
Unternehmen müssen die Einhaltung einer neuen EU-Verordnung „EU/2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten“ („EUDR“) vorbereiten, die ab 30. Dezember zu erfüllen sind. Viele der Vorgaben scheinen in der Praxis nicht realisierbar zu sein.
Vertreiber von Holzschutzmitteln, Insektiziden und vielen weiteren Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen in bestimmten Fällen sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.
Das Statistische Landesamt führt derzeit eine statistische „Vollerhebung“ bei allen Unternehmen durch, die verpackte Waren mit gewerblicher Zielgruppe in Verkehr bringen. Es besteht Auskunftspflicht, aber der interne Aufwand dafür sollte möglichst begrenzt werden.
Bestimmte „Hersteller“ müssen ab 2025 in einen Fonds einzahlen und dazu 2024 Grundlagen erheben. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller der leeren Verpackungen bzw. der Produkte selbst in der Pflicht, bei „Tüten und Folienverpackungen“ dagegen deren Befüller mit Lebensmitteln.
5/2024 (vom 5. Juni 2024)
Die Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie steht kurz vor dem Abschluss, aber die offizielle Verkündung der novellierten Richtlinie steht derzeit noch aus. Im Zusammenhang damit wurde auch die europäische PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 überarbeitet und erweitert. Deren Novelle ist Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
Eine mittelfristige Verschärfung des Umweltstrafrechts stellt die neue EU-Richtlinie (2024/1203) dar, welche die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ablöst und deutlich umfangreicher ist als die bisherige Regelung.
Die Mauterweiterung gilt ab 1. Juli 2024. Emissionsfreie Fahrzeuge sind ausgenommen.
Anfang Mai 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1252 vom 11. April 2024 „zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen“ veröffentlicht. Sie tritt am 23. Mai 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30.04.2024 neu veröffentlicht.
Die jüngste REACH-Änderung enthält Beschränkungen für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6).
Die IHK-Organisation hat vor dem Hintergrund einer wachsenden Sorge in der Wirtschaft vor Stromausfällen eine Umfrage im Februar 2024 zur Versorgungssicherheit durchgeführt. An der Umfrage haben knapp 1.000 Unternehmen teilgenommen.
Die Abwasserverordnung wurde nach der 12. Änderung im Februar 2024 im April 2024 erneut geändert im Hinblick auf einige ihrer branchenbezogenen Anhänge.
Das Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Geplant sind etliche Verschärfungen.
4/2024 (vom 2. Mai 2024)
Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet bestimmte Hersteller, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.
Eine neue EU-Richtlinie verbietet mittelfristig viele werbende Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Waren oder Dienstleistungen, wenn diese nicht detailliert nachgewiesen werden können.
Die Wirtschaftsförderung Region Freiburg stellt allen örtlichen Unternehmen ab sofort Angebote zur Effizienzsteigerung zur Verfügung. Bis zum Jahresende sollen möglichst viele Betriebe von unbürokratischen Sensibilisierungs- und Beratungsangeboten profitieren.
Auf Grundlage des §111g Abs. 1 EnWG plant die Bundesnetzagentur die Entwicklung einer skalierfähigen Datenschnittstelle zur Erhebung energiewirtschaftlicher Daten.
3/2024 (vom 3. April 2024)
Übersicht über arbeitsschutz- und umweltrechtliche Anforderungen
Der Green-AI Hub Mittelstand soll den KMU die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) näherbringen. Die Initiative will die Erforschung, Entwicklung und Erprobung ressourcenschonender KI-Technologien vorantreiben.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, und die Zeit drängt. Was konkret zu tun ist und was realisierbar erscheint, wurde von der Prognos AG im Auftrag des BWIHK in einer umfangreichen Studie beleuchtet.
Am 29. Februar wurde die „Zwölfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung“ im Bundesgesetzblatt I Nr. 66 verkündet. Sie enthält im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben (besten verfügbaren Techniken) und dazu Neuformulierungen bestimmter Anhänge.
Die 10-teilige Online-Veranstaltungsreihe startet am 17. April 2024.
2/2024 (vom 6. März 2024)
Am 20.02.2024 wurden zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Betroffen sind u. a. die Betreiber von Klima- und Kälteanlagen.
Gesucht werden Unternehmen, die Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung planen, kürzlich umgesetzt haben oder Vorreiter bei der klimaneutralen Wärmeversorgung sein möchten.
Die Marktabfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Wasserstofferzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer und Verteilernetzbetreiber (VNB) zu sammeln.
1/2024 (vom 7. Februar 2024)
Die „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen“ wurde in geänderter Form neu veröffentlicht.
Die Liste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" wurde erneut um fünf Einträge erweitert. Daraus resultieren ggf. Informationspflichten längs der Lieferkette.
Immer mehr Unternehmen möchten als ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ihren Treibhausgasfußabdruck bestimmen. Hierfür gibt es viele Angebote auf dem Markt.
Die IHK-Organisation im Land hat eine Stromstudie erarbeiten lassen, um Folgen und Herausforderungen der Energiewende für Baden-Württemberg faktenbasiert bewerten zu können.
Durch eine inflationsbedingte Anpassung der EU-Rechnungslegungsrichtline verschiebt sich der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD).
Am 5.01.2024 ist die 21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat ihre Broschüre über die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie Ende 2023 aktualisiert. WEEE steht für „Waste of Electric or Electronic Equipment”.
Kurz vor Jahresschluss wurde die überarbeitete Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.
Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft getreten, die Unternehmen berücksichtigen müssen.
Zum 1. Januar 2024 ist der Spitzenausgleich im Stromsteuer- und im Energiesteuergesetz ausgelaufen. Auch die Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht mehr vollständig steuerbefreit.
Im nationalen Emissionshandel soll der Preis für Kohlendioxid (CO2)-Zertifikate 2024 deutlich steigen – von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Ursprünglich sollte der Preis auf 40 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden; die zusätzliche Erhöhung ist Bestandteil des am 13. Dezember 2023 verkündeten Haushaltskompromisses.
12/2023 (vom 3. Januar 2024)
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) empfiehlt Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen.
Die Regelungen für Kunststoffe werden immer umfassender: Künftig muss auch eine Plastik-Abgabe an die EU von Unternehmen finanziert werden.
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Batterien müssen ab 2024 eine verdoppelte Grundgebühr an Stiftung EAR bezahlen.
11/2023 (vom 6. Dezember 2023)
Mit der jüngsten Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes wird festgelegt, dass „SCIP-Meldungen“ direkt in die ECHA-Datenbank vorgenommen werden müssen.
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Das bundesweite Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) bietet mit dem KlimaGuide ein interaktives Nachschlagewerk und Tool zur Maßnahmenplanung im Klimaschutz an. Die Mitgliedschaft im UNK ist kostenfrei.
10/2023 (vom 1. November 2023)
Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind in der ersten Runde bis 15. November 2023 möglich, danach jeweils bis zum Ende des 1. und des 3. Quartals.
Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, einen REACH-Beschränkungsvorschlag für bestimmte Chrom(VI)-Verbindungen auszuarbeiten, die derzeit auf der Zulassungsliste für besonders besorgniserregende Stoffe stehen.
Höhere Anforderungen auch an Unternehmen bringt die Gesetzesnovelle mit sich, die am 18. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.
Von der ab 17.10.2023 geltenden REACH-Änderung betroffen können unter anderem Kunststoffgranulate für Sportplätze, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte sein.
9/2023 (vom 4. Oktober 2023)
Was bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren beachtet werden muss, fasst ein neuer Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Plattform H2BW zusammen. Ansatzweise gilt der Überblick auch für anderweitige genehmigungspflichtige Vorhaben.
8/2023 (vom 6. September 2023)
Die DIHK hat ihre Übersicht über die Regelungen beim Inverkehrbringen verpackter Ware in den einzelnen EU-Staaten aktualisiert und im August 2023 neu veröffentlicht.
Im Juli 2023 sind zwei kurze Verordnungen im EU-Amtsblatt L 176 veröffentlicht worden, die im Rahmen der CLP-Verordnung als „19. ATP“ und „20. ATP“ bezeichnet werden. Dies sind jeweils Verordnungen mit „adaptions zu technical progress“.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden.
Hinweis: Sie können sich auch in einen separaten E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, der nur dazu verwendet wird, einmal im Monat einen Hinweis auf die neu veröffentlichte Ausgabe der IHK-Umweltnachrichten zu geben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Petra Laumen, petra.laumen@freiburg.ihk.de, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten.