IHK-Umweltnachrichten

6/2024 (vom 3. Juli 2024)
Immer am ersten Mittwoch im Monat erscheinen die IHK-Umweltnachrichten (früherer Name: Umwelt-Dienst-IHK). Sie informieren über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Energie, Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie Arbeitsschutz. Sie beinhalten alle IHK-Newsletter des Vormonats aus diesen Themenbereichen.
Bitte klicken Sie bei Interesse auf die jeweiligen Überschriften für Detail-Informationen.

Am 17. Juni 2024 wurde zum wiederholten Mal eine Änderung der Technischen Regel Gefahrstoffe Nr. 900 (TRGS 900) veröffentlicht, welche die in Deutschland geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte auflistet.

Eine Transformation der deutschen Wirtschaft zur "Kreislaufwirtschaft" bewerten viele Unternehmen als vorteilhaft für das eigene Geschäft – aber nur unter den richtigen Rahmenbedingungen. Das geht aus einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor.

Unternehmen müssen die Einhaltung einer neuen EU-Verordnung „EU/2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten“ („EUDR“) vorbereiten, die ab 30. Dezember zu erfüllen sind. Viele der Vorgaben scheinen in der Praxis nicht realisierbar zu sein.

Vertreiber von Holzschutzmitteln, Insektiziden und vielen weiteren Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen in bestimmten Fällen sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.

Das Statistische Landesamt führt derzeit eine statistische „Vollerhebung“ bei allen Unternehmen durch, die verpackte Waren mit gewerblicher Zielgruppe in Verkehr bringen. Es besteht Auskunftspflicht, aber der interne Aufwand dafür sollte möglichst begrenzt werden.

Bestimmte „Hersteller“ müssen ab 2025 in einen Fonds einzahlen und dazu 2024 Grundlagen erheben. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller der leeren Verpackungen bzw. der Produkte selbst in der Pflicht, bei „Tüten und Folienverpackungen“ dagegen deren Befüller mit Lebensmitteln.

5/2024 (vom 5. Juni 2024)
Die Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie steht kurz vor dem Abschluss, aber die offizielle Verkündung der novellierten Richtlinie steht derzeit noch aus. Im Zusammenhang damit wurde auch die europäische PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 überarbeitet und erweitert. Deren Novelle ist Anfang Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.

Eine mittelfristige Verschärfung des Umweltstrafrechts stellt die neue EU-Richtlinie (2024/1203) dar, welche die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ablöst und deutlich umfangreicher ist als die bisherige Regelung.

Die Mauterweiterung gilt ab 1. Juli 2024. Emissionsfreie Fahrzeuge sind ausgenommen.

Anfang Mai 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/1252 vom 11. April 2024 „zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen“ veröffentlicht. Sie tritt am 23. Mai 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Diese Verordnung wurde novelliert und am 30.04.2024 neu veröffentlicht.

Die jüngste REACH-Änderung enthält Beschränkungen für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6).

Kostenfreies Webinar am Nachmittag des 10. Juli 2024

Die IHK-Organisation hat vor dem Hintergrund einer wachsenden Sorge in der Wirtschaft vor Stromausfällen eine Umfrage im Februar 2024 zur Versorgungssicherheit durchgeführt. An der Umfrage haben knapp 1.000 Unternehmen teilgenommen.

Die Abwasserverordnung wurde nach der 12. Änderung im Februar 2024 im April 2024 erneut geändert im Hinblick auf einige ihrer branchenbezogenen Anhänge.

Das  Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Geplant sind etliche Verschärfungen.

4/2024 (vom 2. Mai 2024)
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz ist seit  15. April 2024 online. Zudem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung verlängert

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet bestimmte Hersteller, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.

Eine neue EU-Richtlinie verbietet mittelfristig viele werbende Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Waren oder Dienstleistungen, wenn diese nicht detailliert nachgewiesen werden können.

Die Wirtschaftsförderung Region Freiburg stellt allen örtlichen Unternehmen ab sofort Angebote zur Effizienzsteigerung zur Verfügung. Bis zum Jahresende sollen möglichst viele Betriebe von unbürokratischen Sensibilisierungs- und Beratungsangeboten profitieren. 

Auf Grundlage des §111g Abs. 1 EnWG plant die Bundesnetzagentur die Entwicklung einer skalierfähigen Datenschnittstelle zur Erhebung energiewirtschaftlicher Daten.

3/2024 (vom 3. April 2024)
Übersicht über arbeitsschutz- und umweltrechtliche Anforderungen 

Der Green-AI Hub Mittelstand soll den KMU die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) näherbringen. Die Initiative will die Erforschung, Entwicklung und Erprobung ressourcenschonender KI-Technologien vorantreiben.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, und die Zeit drängt. Was konkret zu tun ist und was realisierbar erscheint, wurde von der Prognos AG im Auftrag des BWIHK in einer umfangreichen Studie beleuchtet.

Am 29. Februar wurde die „Zwölfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung“ im Bundesgesetzblatt I Nr. 66 verkündet. Sie enthält im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben (besten verfügbaren Techniken) und dazu Neuformulierungen bestimmter Anhänge.

Die 10-teilige Online-Veranstaltungsreihe startet am 17. April 2024.

In fünf Webinaren werden verschiedene Aspekte der Treibhausgasbilanzierung und -berichterstattung betrachtet.

2/2024 (vom 6. März 2024)
Am 20.02.2024 wurden zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Betroffen sind u. a. die Betreiber von Klima- und Kälteanlagen.

Gesucht werden Unternehmen, die Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung planen, kürzlich umgesetzt haben oder Vorreiter bei der klimaneutralen Wärmeversorgung sein möchten.

Die Marktabfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Wasserstofferzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer und Verteilernetzbetreiber (VNB) zu sammeln.

1/2024 (vom 7. Februar 2024)
Die „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen“ wurde in geänderter Form neu veröffentlicht.

Die Liste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" wurde erneut um fünf Einträge erweitert. Daraus resultieren ggf. Informationspflichten längs der Lieferkette.

Immer mehr Unternehmen möchten als ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ihren Treibhausgasfußabdruck bestimmen. Hierfür gibt es viele Angebote auf dem Markt. 

Die IHK-Organisation im Land hat eine Stromstudie erarbeiten lassen, um Folgen und Herausforderungen der Energiewende für Baden-Württemberg faktenbasiert bewerten zu können. 

Durch eine inflationsbedingte Anpassung der EU-Rechnungslegungsrichtline verschiebt sich der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD).

Am 5.01.2024 ist die 21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden.

Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat ihre Broschüre über die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie Ende 2023 aktualisiert. WEEE steht für „Waste of Electric or Electronic Equipment”.

Kurz vor Jahresschluss wurde die überarbeitete Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft getreten, die Unternehmen berücksichtigen müssen.

Zum 1. Januar 2024 ist der Spitzenausgleich im Stromsteuer- und im Energiesteuergesetz ausgelaufen. Auch die Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht mehr vollständig steuerbefreit.

Im nationalen Emissionshandel soll der Preis für Kohlendioxid (CO2)-Zertifikate 2024 deutlich steigen – von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Ursprünglich sollte der Preis auf 40 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden; die zusätzliche Erhöhung ist Bestandteil des am 13. Dezember 2023 verkündeten Haushaltskompromisses.

12/2023 (vom 3. Januar 2024)
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) empfiehlt Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen.

Die Regelungen für Kunststoffe werden immer umfassender: Künftig muss auch eine Plastik-Abgabe an die EU von Unternehmen finanziert werden.

Unternehmen, die unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen, müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren. Dies wird voraussichtlich ab April technisch möglich sein.

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Batterien müssen ab 2024 eine verdoppelte Grundgebühr an Stiftung EAR bezahlen.

11/2023 (vom 6. Dezember 2023)
Mit der jüngsten Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes wird festgelegt, dass „SCIP-Meldungen“ direkt in die ECHA-Datenbank vorgenommen werden müssen.

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

Zum 1. November 2023 gab es diverse Änderungen bei den Förderungen, z.B. neue Nachhaltigkeitskriterien bei Biogas und neue Nachweise bei erneuerbarem Wasserstoff. Es kann auch zu nachträglichen Änderungen kommen.

Das bundesweite Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) bietet mit dem KlimaGuide ein interaktives Nachschlagewerk und Tool zur Maßnahmenplanung im Klimaschutz an. Die Mitgliedschaft im UNK ist kostenfrei. 

10/2023 (vom 1. November 2023)
Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind in der ersten Runde bis 15. November 2023 möglich, danach jeweils bis zum Ende des 1. und des 3. Quartals.

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, einen REACH-Beschränkungsvorschlag für bestimmte Chrom(VI)-Verbindungen auszuarbeiten, die derzeit auf der Zulassungsliste für besonders besorgniserregende Stoffe stehen.

Höhere Anforderungen auch an Unternehmen bringt die Gesetzesnovelle mit sich, die am 18. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.

Von der ab 17.10.2023 geltenden REACH-Änderung betroffen können unter anderem Kunststoffgranulate für Sportplätze, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte sein.

Die IHK Südlicher Oberrhein übernimmt die Trägerschaft für ein neues Netzwerk für Unternehmen, koordiniert von Umwelttechnik BW.

9/2023 (vom 4. Oktober 2023)
Was bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren beachtet werden muss, fasst ein neuer Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Plattform H2BW zusammen. Ansatzweise gilt der Überblick auch für anderweitige genehmigungspflichtige Vorhaben.

8/2023 (vom 6. September 2023)
Die DIHK hat ihre Übersicht über die Regelungen beim Inverkehrbringen verpackter Ware in den einzelnen EU-Staaten aktualisiert und im August 2023 neu veröffentlicht.

Im Juli 2023 sind zwei kurze Verordnungen im EU-Amtsblatt L 176 veröffentlicht worden, die im Rahmen der CLP-Verordnung als „19. ATP“ und „20. ATP“ bezeichnet werden. Dies sind jeweils Verordnungen mit „adaptions zu technical progress“.

Am 1. August 2023 traten die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die kleinen Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) begrüßt die Verordnung an sich, aber sieht wie auch andere Bau-Verbände Korrekturbedarf.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. 

Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 wurde aktualisiert. Die in der Fortschreibung verankerten Maßnahmen umfassen die gesamte Wertschöpfungskette für die nächsten Jahre. In der Phase des Markthochlaufs soll nicht nur grüner Wasserstoff, sondern auch kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff gefördert werden. 

Hinweis: Sie können sich auch in einen separaten E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, der nur dazu verwendet wird, einmal im Monat einen Hinweis auf die neu veröffentlichte Ausgabe der IHK-Umweltnachrichten zu geben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Petra Laumen, petra.laumen@freiburg.ihk.de, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten.