Geplante Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Das Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Geplant sind etliche Verschärfungen:
  • Wegfall der Option, die Erfüllung der Pflichten über eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % nachzuweisen
  • Verpflichtung zur Nutzung neu eingeführter Formblätter, mit denen die Einhaltung der Getrenntsammlungspflichten bzw. Abweichungen davon künftig dokumentiert werden sollen
  • De-facto-Einführung einer 5-Kg-pro-Woche-Grenze, oberhalb derer Getrenntsammlung zumutbar sein soll
  • Neue Pflicht zur Kennzeichnung der verwendeten Abfall-Sammel-Container
  • Erweiterte Behörden-Rechte, um ggf. einen externen Sachverständigen mit Überprüfungen zu beauftragen
  • Beschränkung der Kaskaden-Vorbehandlung auf maximal zwei Behandlungsanlagen
  • Verpflichtung zur Nutzung der Nahinfrarot-Technik bei Vorbehandlungsanlagen
  • Schaffung eines bundesweiten Registers von Vorhandlungsanlagen, in dem auch deren Sortier- und Verwertungsquoten öffentlich einsehbar sein sollen
  • Neue Kontrollpflichten für Betreiber von thermischen Behandlungsanlagen
  • Ausweitung der Getrennthaltungspflichten bei Bau- und Abbruchabfällen