Geplante Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Das Bundesumweltministerium hat seinen Entwurf für Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Geplant sind etliche Verschärfungen:
- Wegfall der Option, die Erfüllung der Pflichten über eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % nachzuweisen
- Verpflichtung zur Nutzung neu eingeführter Formblätter, mit denen die Einhaltung der Getrenntsammlungspflichten bzw. Abweichungen davon künftig dokumentiert werden sollen
- De-facto-Einführung einer 5-Kg-pro-Woche-Grenze, oberhalb derer Getrenntsammlung zumutbar sein soll
- Neue Pflicht zur Kennzeichnung der verwendeten Abfall-Sammel-Container
- Erweiterte Behörden-Rechte, um ggf. einen externen Sachverständigen mit Überprüfungen zu beauftragen
- Beschränkung der Kaskaden-Vorbehandlung auf maximal zwei Behandlungsanlagen
- Verpflichtung zur Nutzung der Nahinfrarot-Technik bei Vorbehandlungsanlagen
- Schaffung eines bundesweiten Registers von Vorhandlungsanlagen, in dem auch deren Sortier- und Verwertungsquoten öffentlich einsehbar sein sollen
- Neue Kontrollpflichten für Betreiber von thermischen Behandlungsanlagen
- Ausweitung der Getrennthaltungspflichten bei Bau- und Abbruchabfällen
Der Entwurf mit offizieller Begründung sowie eine Lesefassung des geplanten künftigen Verordnungstextes sind in der rechten Spalte zu finden.