Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden deshalb:
• Durchführbarkeitsstudien;
• Einzelprojekte einzelner Unternehmen;
• Projekte zwischen mindestens zwei Unternehmen;
• Projekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, auch größere Verbundprojekte mit unterschiedlichen Technologien;
• Projekte mit Auftrag an Forschungspartner;
• Beratungsleistungen (ZIM-DL nur in Zusammenhang mit einer ZIM-Bewilligung).

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 550.000 € bei Einzelprojekten, 450.000 € bei Kooperationsprojekten. Bei Kooperations- und Verbundprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben (auf Basis der Personalkosten) maximal 450.000 € multipliziert mit der Anzahl der teilnehmenden Partner.
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien liegen bei 100.000 €, für Beratungsleistungen bei 60.000 €

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Unternehmensgröße
Einzelprojekte
Kosten max. 550.000 €
Kooperations- projekte
Kosten max. 450.000 €
Kooperations- projekte mit ausländischen Partnern
Kosten max. 450.000 €
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen
45 % (max. 247.500 €)
55 % (max. 247.500 €)
60 % (max. 270.000 €)
Kleine Unternehmen <10 Jahre nach Gründung
45 % (max. 247.500 €)
50 % (max. 225.000 €)
60 % (max. 270.000 €)
Kleine Unternehmen
40 % (max. 220.000 €)
45 % (max 247.500 €)
55 % (max. 247.500 €)
Mittlere Unternehmen
35 % (max. 192.500 €)
40 % (max. 220.000 €)
50 % (max. 225.000 €)
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter
25 % (max. 137.500 €)
30 % (max. 135.000 €)
40 % (max. 220.000 €)
Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter
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30 % (max. 135.000 €)
40 % (max. 220.000 €)
Die maximal möglichen Zuschüsse liegen dann zwischen 135.000 € und 270.000 €.
Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt zwischen 70 % und 30 %, je nach Unternehmensgröße, der Zuschuss maximal somit zwischen 30.000 € und 70.000 €.
Die Förderquote für Beratungsleistungen beträgt grundsätzlich 50%. Der maximale Zuschuss beträgt dementsprechend 30.000 €.

Wo stellt man den Antrag?

Formulare für die Antragsstellung können unter www.zim.de heruntergeladen werden. Je nach Projektform (Einzel oder Kooperationsprojekte) werden die Anträge bei den entsprechenden Projektträgern eingereicht.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Es kann jedoch auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang beim Projektträger mit dem Vorhaben begonnen werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Das Programm läuft bis zum 31.12.2024. Anträge müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?