L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0
ACHTUNG!
Die L-Bank hat sich entschieden, die Innovationsfinanzierung ab 04.06.2018 vorübergehend auszusetzen. Sie wird das Programm voraussichtlich ab 2019 fortsetzen, wenn die Neukonzeption des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auf Bundesebene abgeschlossen ist.
Die L-Bank hat sich entschieden, die Innovationsfinanzierung ab 04.06.2018 vorübergehend auszusetzen. Sie wird das Programm voraussichtlich ab 2019 fortsetzen, wenn die Neukonzeption des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auf Bundesebene abgeschlossen ist.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem maximalen Umsatz von 50 Mio. € oder einer maximalen Bilanzsumme von 43 Mio. €.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden allgemeine Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Innovationsvorhaben entlang der Wertschöpfungskette Mobilität.
Exemplarisch zu nennen sind hierbei die Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, die Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, die Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, die Einführung digitaler Vertriebskanäle und vieles mehr. Die vollständige Auflistung finden Sie ab Seite 6 des Merkblatts zur Innovationsfinanzierung 4.0.
Gefördert werden die Kosten für das FuE-Projekt. Zu den förderfähigen Kosten zählen Personaleinzelkosten für eigene Forschung und Entwicklung, Reise-, Material- und EDV-Kosten, Kosten für externe Beratung oder Kosten für externe FuE-Aufträge.
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss in der Regel lediglich Neuheit für das antragstellende Unternehmen (nicht z.B. gegenüber dem Stand der Technik) gegeben sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens und ggf. eines Tilgungszuschusses. Der Finanzierungsrahmen beträgt minimum 10.000 € und maximal 5 Mio. € pro Vorhaben.
Wie sind die Konditionen?
Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben. Die aktuellen Zinssätze der L-Bank aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen. Es sind Laufzeiten von 5, 7 oder 10 jahren möglich.
Wo stellt man den Antrag?
Das Antragsverfahren wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der innovative Charakter des Vorhabens deutlich werden.
Wann stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Bei der Innovationsfinanzierung 4.0 der L-Bank fällt keine Bereitstellungsprovision an. Interessierte Unternehmen können sich durch mit der L-Bank kooperierende Beratungsunternehmen kostenfrei bei der Erstellung der Projektbeschreibung unterstützen lassen.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der L-Bank.