Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:
Innovations-gutschein | Gegenstand der Förderung |
---|---|
A | wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung |
B | umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten zur Ausgestaltung von Innovationen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife |
Hightech Digital | anspruchsvolle umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Bereich Digitalisierung |
Hightech Mobilität | anspruchsvolle umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Bereich Mobilität der Zukunft |
Hightech Start-up | umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten bei innovativen Gründungsvorhaben in einem der baden-württembergischen Schwerpunktfelder (bis 5 Jahre nach Gründung) |
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Gutscheinen für Leistungen externer FuE-Einrichtungen (öffentliche oder privatwirtschaftliche, nationale oder internationale Institute und Gesellschaften der Grundlagen- und der angewandten Forschung). FuE-Einrichtungen können auch Unternehmen sein, wenn sie über die geforderte Kompetenz verfügen.
Im Falle des Hightech-Gutscheine sind darüber hinaus auch eigene Materialkosten förderfähig.
Im Falle des Hightech-Gutscheine sind darüber hinaus auch eigene Materialkosten förderfähig.
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovations-gutschein | Zuwendung |
---|---|
A | 80% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 2.500€ |
B | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 5.000€ |
Hightech Digital | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€ |
Hightech Mobilität | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€ |
Hightech Start-up | 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€ |
Der Innovationsgutschein A kann mit dem Innovationsgutschein B oder mit einem der Hightech-Gutscheine kombiniert werden. Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr und Unternehmen gewährt werden.
Wo stellt man den Antrag?
Der Förderantrag wird online direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gestellt.
Wann stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Was ist sonst noch zu beachten?
Im Falle der Hightech-Gutscheine ist es möglich, dass das zu fördernde Projekt vor dem Bewilligungsentscheid vor einer Fachjury präsentiert werden muss.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.innovationsgutscheine.de.