Digitalisierungsprämie Plus

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.
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Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Gefördert werden z.B. Vorhaben in den Bereichen:
  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    (zum Beispiel 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-commerce, e-procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    (zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards)
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
    (zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
Die vollständige Auflistung finden Sie im Merkblatt zur Digitalisierungsprämie.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt wahlweise in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses. Der Finanzierungsrahmen beträgt minimum 10.000 € und maximal 200.000 € pro Vorhaben.
Der Tilgungszuschuss / Zuschuss ist abhängig von der Höhe des Bruttodarlehensbetrages / Investitionsbetrags:
Bruttodarlehensbetrag
Darlehensvariante
(Tilgungszuschuss)
Zuschussvariante
5.000 bis einschließlich 40.000 €
40 % (max. 4.000 €)
+ 3 % KfW Zuschuss
40 % (max. 4.000 €)
über 40.000 bis einschließlich 100.000 €
10 % (max. 10.000 €)
+ 3 % KfW Zuschuss
10 % (max. 10.000 €)

Wie sind die Konditionen?

Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben. Die aktuellen Zinssätze der L-Bank aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen. Es sind Laufzeiten von 5, 7 oder 10 jahren möglich. Tilgungsfrei 0-2 Jahre.

Wo stellt man den Antrag?

Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen deutlich werden.
In der Zuschussvariante kann der Antrag direkt bei der L-Bank gestellt werden

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Es wird empfohlen, insbesondere bei der Zuschussvariante, zeitnah einen Antrag zu stellen, da davon auszugehen ist, dass das Programm stark genutzt wird.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der L-Bank.