Förderung für gewerbliches Schnellladen
Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.
Jetzt noch die Gelegenheit nutzen: Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs und sind zugleich ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bis jetzt konnten im Rahmen des Förderangebots bereits Anträge für die Errichtung von insgesamt über 11.000 neuen Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50kW bewilligt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung, rund zwei Drittel der bewilligten Förderanträge begünstigt KMU. Bis zu 40 % der Kosten können sie als Anteilsfinanzierung erhalten.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.
Weiter Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.
Direktlink zur Antragseinreichung.
Quelle: DIHK Stand 09/2024