Änderung der CLP-Verordnung verkündet

Neue harmonisierte Einstufungen von bestimmten Chemikalien wurden mit einer Änderung der CLP-Verordnung am 30.09.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (CLP: „classification, labeling and classification of chemicals“).
Die 20 Seiten umfassende Änderungsverordnung besteht im Wesentlichen aus einer Tabelle, in der die neuen harmonisierten Einstufungen aufgelistet sind, die damit für Unternehmen nach einer rund eineinhalbjährigen Übergangszeit ab 1.05.2026 verbindlich sind. Insgesamt wurden harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen von 45 Stoffen neu in den Anhang VI aufgenommen bzw. existierende Einträge angepasst.
In der Zählweise der CLP-Änderungsverordnungen speziell zu deren Anhang VI handelt es sich um die 22. ATP („adaption to technical progress“).