Leitfaden zum ADR 2025 veröffentlicht

Anfang 2025 tritt turnusmäßig das geänderte internationale Gefahrgutrecht „ADR 2025“ in Kraft. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30.06.2025 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit.
Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Transportunternehmen, z. B. zu Natriumbatterien, veröffentlicht der DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik e.V.) auf seiner Homepage in Form eines Leitfadens hier.
Das Schweizer Bundesamt für Straßen bietet einen vierseitigen Überblick über die ADR-2025-Änderungen hier: Link zu ASTRA, Schweiz, dort die Datei „Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2025“.
Der vollständige Text des ADR 2025 wird auf der ASTRA-Homepage voraussichtlich Anfang 2025 als kostenloser Download veröffentlicht.