Azubi im Verbund – Ausbildung teilen
Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb.
Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen Dauer ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, können ab sofort mit 1.000 Euro gefördert werden. Hintergrund ist der Anstieg der Kurzarbeit in Baden-Württemberg infolge der Corona-Pandemie und konjunktureller Eintrübungen.
Grundsätzlich ist Bedingung für die Förderung der Verbundausbildung in Baden-Württemberg, dass in dem Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen der Ausbildung durchgeführt werden. Betriebe, die weniger als 20 Wochen kurzarbeiten, konnten daher nicht gefördert werden. Künftig ist bereits ab vier Wochen Gesamtdauer eine Förderung möglich. Die Prämie beträgt statt 2.000 Euro dann 1.000 Euro.
Ein Merkblatt mit weiteren Informationen und das Antragsformular sind hier abrufbar