Termine Abschlussprüfungen Sommer 2024

Maßgeblicher Termin für die Sommerprüfung 2025 ist der 31. Juli 2025. Der Prüfungszeitraum für die Abschlussprüfung Sommer 2025 bei der IHK Südlicher Oberrhein erstreckt sich vom 1. Mai 2025 bis zum 30. September 2025.
Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftliche Prüfung der Schule
werden wie bisher gemeinsam durchgeführt, und zwar vorwiegend für
a) kaufmännische Ausbildungsberufe vom 06. - 08. Mai 2025.
b) Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 06. - 07. Mai 2025 (Block B) sowie vom 17. – 18. Juni 2025 (Block C).
c) gewerblich - technische Ausbildungsberufe vom 06. - 08. Mai 2025.
In einzelnen Berufen kann es abweichende Termine geben.
Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden voraussichtlich von Juni bis August 2025 statt.
Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, deren vertragliche
Ausbildungszeit vor dem 1. Oktober 2024 endet, zur Abschlussprüfung anzumelden.
Die Anmeldung muss die Zustimmung des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall
kann auch der Auszubildende selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter
anmelden. Für die Anmeldung sind die Vordrucke der Kammer zu verwenden, die den
Betrieben rechtzeitig zugesandt werden.
Die Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarzwald, Emmendingen,
Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an:
IHK Südlicher Oberrhein, Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung, Hauptstelle
Freiburg i.Br., Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg.
Anmeldungen aus dem Ortenaukreis:
IHK Südlicher Oberrhein, Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung,
Hauptgeschäftsstelle Lahr, Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr.
Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes richten Sie bitte alle Anmeldungen
an:
IHK Südlicher Oberrhein, Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung, Hauptstelle
Freiburg i.Br., Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens 11.12.2024 (Ausschlussfrist) bei der IHK
Südlicher Oberrhein eingegangen sein.
Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung
gestellt werden, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. September 2025, aber vor
dem 1. Mai 2026 endet und die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen.
Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilgenommen und diese nicht
bestanden haben, können zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden, sofern die
Abschlussprüfung nicht bereits zweimal wiederholt wurde.