Einfaches Verfahren
Digitaler Abfallbegleitschein
Die vereinfachte Verordnung der abfallrechtlichen Überwachung erlaubt, abfallrechtliche Nachweisverfahren in elektronischer Form zu bearbeiten und abzuwickeln. Unternehmen müssen zwingend die qualifizierte, elektronische Signatur benutzen.
Wer ist betroffen vom elektronischen Abfallnachweisverfahren?
Die Nachweisverordnung gilt für die Führung von Nachweisen und Registern über die Entsorgung von Abfällen.
Zur Nachweisführung verpflichtet sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle, wenn bei ihnen insgesamt mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr anfallen. Auf Anordnung der zuständigen Behörde können auch Erzeuger, Beförderer und Entsorger nicht gefährlicher Abfälle zur Nachweisführung verpflichtet werden.
Zur Registerführung verpflichtet sind Entsorger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle. Auf Anordnung der zuständigen Behörde können auch Erzeuger und Beförderer nicht gefährlicher Abfälle zur Registerführung verpflichtet werden.
Wie sieht das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Praxis aus?
Um den elektronischen Abfallnachweis im Betrieb einzusetzen, empfiehlt sich für die betroffenen Unternehmen je nach Nutzungsgrad und vorhandener Ausstattung eine der folgenden Varianten zur Zustellung an die ZKS-Abfall (zentrale Koordinierungsstelle Abfall):
Teilnahmevariante: | Ausgangslage: | |
Variante 1 | Nutzung des Länder-eANV |
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Variante 2 | Nutzung eines Dienstleisters durch a) Erwerb einer geeigneten Software b) Nutzung einer Plattform des Dienstleisters c) Kombination aus a) und b) |
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Variante 3 |
Entwicklung einer eigenen Software
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Im Webportal der Länder (Länder-eANV) können Sie die notwendigen Formulare, die Sie zum Erstellen von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen brauchen, kostengünstig erwerben. Diese Variante eignet sich vor allem für Unternehmen, die nur in Einzelfällen mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu tun haben.
Daneben existieren mehrere dezentrale Abfallmanagement-Systeme, die die Anforderungen der Abfallnachweisverordnung erfüllen und Workflowfunktionen bereitstellen. Diese Dienste sind kostenpflichtig.
Mit der IHK-Signaturkarte können Sie die Abfallmanagementsysteme Modawi und Nsuite nutzen. Außerdem steht Besitzern der Signaturkarte die Abfallmanagementsoftware Zedal, favorisiert von der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), zur Verfügung.