Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Aktuelle Informationen für auslandsaktive Unternehmen zum Russland-Ukraine-Konflikt
Die aktuelle Situation in der Ukraine stellt viele Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zur Russischen Föderation oder Ukraine unterhalten, vor zum Teil große Herausforderungen. Wir haben für Sie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der EU-Sanktionen zusammengestellt und berichten zu den neuesten Vorgaben.
Save the Date: Informationsveranstaltungen zum Thema
- laufend – "AHK Crisis Consulting Service" (halbstündige, kostenfreie Beratungstermine zu Recht, Markt oder HR der AHK Russland)
Aktuelle Situation in der Ukraine
Das Auswärtige Amt warnt auf seiner Website vor Reisen in die Ukraine und fordert deutsche Staatsangehörige auf, dringend das Land zu verlassen. Das Generalkonsulat Donezk und die Botschaft in Kiew sind vorübergehend geschlossen. Die Krisenhotline des Auswärtigen Amts ist erreichbar unter:
Tel. 030 5000300, E-Mail: krise-ukraine@diplo.de.
Es wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen, damit man schnell informiert werden kann.
Es wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen, damit man schnell informiert werden kann.
Die Informationen des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) berichtet zudem auf seiner Überblicksseite über die aktuellen Entwicklungen.
Auch die Auslandshandelskammern (AHKn) in der Ukraine, Russland und Belarus stehen gemeinsam mit unserem IHK-Angebot zur Verfügung:
Krisenhotline: Montag bis Sonntag von 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 5 Uhr bis 21 Uhr).
Unter +7 495 234 49 54 informieren wir Sie über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise.
Bitte lesen Sie auch die Informationsangebote auf der Website der AHK Russland:
- Q&A zur Ukraine-Krise und zu den Russland-Sanktionen
- Krisen-Liveticker mit aktuellen Wirtschaftsnews
- Sanktions-Newsletter der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland
Einreisebestimmungen - Visumfreie Einreisen für Ukrainer mit biometrischen Reisepässen
Ukrainer mit biometrischen Reisepässen benötigen für Aufenthalte bis 90 Tage kein Visum für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten. Details sind auf der Website der Deutschen Botschaft in Kiew zu finden.
Auswärtiges Amt rät von Russland-Reisen ab
Das Auswärtige Amt in Berlin rät von Reisen nach Russland ab und warnt außerdem vor einem Aufenthalt im Süden des Landes und im Grenzgebiet zur Ukraine. Zudem sei die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten in Russland derzeit nur begrenzt möglich. Zuvor war schon eine Reisewarnung für Belarus ausgegeben worden.
Aktuell geltende Wirtschaftssanktionen
Sanktionen gegen Russland und Belarus
Unabhängig von den Detailregelungen empfehlen wir bei Geschäften mit Russland und Belarus neben einer grundsätzlichen Markteinschätzung zunächst zu prüfen:
- ob der Geschäftspartner in Russland (Belarus) von den Sanktionen erfasst ist. Hilfreich dafür sind unserer Einschätzung die Finanzsanktionsliste der EU und die SDN-Liste der USA.
- ob Zahlungen überhaupt noch ankommen. Sowohl der Ausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System als auch die russischen Verbote von Devisentransfers erschweren dies deutlich. Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben.
- bei Warenlieferungen: ob ein Transport möglich ist
Zahlreiche Unternehmen haben ihre Geschäftsbeziehung vorübergehend eingestellt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert online und unter der Telefonnummer 06196 908-1237 zu den Sanktionen.
Da wirtschaftlich relevante Sanktionen vor allem von der EU verhängt werden, gibt es die aktuellsten Informationen zu neuen Beschlüssen in englischer Sprache auf dieser Seite des Europäischen Rates.
Ein Merkblatt des BMWI zu den Sanktionen finden Sie hier.
Weiterhin hat die IHK Düsseldorf als Schwerpunktkammer für Russland eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Sanktionen erstellt.
Das EU-Portal Access2Markets wurde ebenfalls aktualisiert und enthält nun für alle betroffenen Länder Informationen zu den EU-Sanktionen.
Auswirkungen auf den Außenhandel
Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen
Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen. Die Details hierzu erhalten Sie auf unserer Informationsseite zu den Hilfslieferungen.
Unternehmen, die sich abgesehen von Hilfslieferungen bei der Unterstützung von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland oder in den benachbarten EU-Partnerländern engagieren möchten, können in der DIHK Frau Anne Courbois (courbois.anne@dihk.de) und Frau Dr. Anne Zimmermann ansprechen (zimmermann.anne@dihk.de).
Russischer Zoll schaltet Hotlines für Zollabfertigung
Die russischen Zollbehörden haben angesichts der Folgen weiterer Sanktionen Hotlines eingerichtet. Dort können sich Unternehmen und Transportfirmen melden, um die Zollabwicklung ihrer Waren sicherzustellen. Über die Hotlines informieren die Zolldirektionen rund um die Uhr über den Ablauf der Zollabfertigungen in der jeweiligen Region.
Der russische Zoll will nach eigenen Angaben bei der Abfertigung von Waren und Transportfahrzeugen jedwede notwendige Unterstützung leisten. Jede Anfrage wird eingehend geprüft. Zu diesem Zweck wurden operative Leitstellen eingerichtet, um die Situation an den Kontrollstellen zu überwachen. Wer sich direkt an die Zollbehörden wendet, erhält vor Ort die notwendige Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der Zolldokumente.
24/7-Hotlines: Zentralrussland: 8 (863) 250 93 15; und Südrussland: 8 (499) 975 16 03.
Der russische Zoll will nach eigenen Angaben bei der Abfertigung von Waren und Transportfahrzeugen jedwede notwendige Unterstützung leisten. Jede Anfrage wird eingehend geprüft. Zu diesem Zweck wurden operative Leitstellen eingerichtet, um die Situation an den Kontrollstellen zu überwachen. Wer sich direkt an die Zollbehörden wendet, erhält vor Ort die notwendige Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der Zolldokumente.
24/7-Hotlines: Zentralrussland: 8 (863) 250 93 15; und Südrussland: 8 (499) 975 16 03.
Handelsabkommen EU-Ukraine
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 087I eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk in die Union im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.
Die Europäische Kommission teilt in dieser Bekanntmachung Importeuren mit, dass für Waren, die in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, dass die Zollbehörden der Ukraine die Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wirksam verwalten und überwachen können. Daher wird empfohlen, keine Präferenzbehandlung zu beantragen, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet seit dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Die Europäische Kommission teilt in dieser Bekanntmachung Importeuren mit, dass für Waren, die in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, dass die Zollbehörden der Ukraine die Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wirksam verwalten und überwachen können. Daher wird empfohlen, keine Präferenzbehandlung zu beantragen, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet seit dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Bund streicht Hermes-Bürgschaften für Exporte nach Russland und Belarus
Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2022 beschlossen, Garantien für Exporte nach Russland und für Investitionen im Land auszusetzen. Für Belarus gilt dies mittlerweile ebenfalls.
Die sogenannten Hermes-Bürgschaften sichern Geschäfte deutscher Unternehmen in Ländern ab, in denen ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall besteht. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte, ist diese Maßnahme nach Abstimmung unter den Ministerien beschlossen worden und nicht Teil der EU-Sanktionen. Details zum Stop der Exportgarantien finden Sie auf der Website der Tagesschau.
Belarus erlässt Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge
Die AHK Belarus hat heute darüber informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus am 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde. Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne.
Das neue Beförderungsverbot gelte bis zum 23. April 2022 nicht für EU-Fahrzeuge, die vor dem 16. April 2022 in das Land eingereist sind. Die Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren sei außerdem von dem Verbot ausgenommen.
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen.
Russland habe ein solches Verbot bisher nicht verabschiedet. Somit wird die Warenbeförderung voraussichtlich vorerst zu einem großen Teil über die lettisch-russische Grenze erfolgen.
Die EU-Kommission hat ihrer Sanktions-FAQ-Sammlung zu den EU-Sanktionen im Zusammenhang mit Russlands Angriff auf die Ukraine ein neues FAQ-Dokument zum EU-Beförderungsverbot für russ. und belaruss. LKW hinzugefügt. Das Dokument finden Sie unter "E. Other fields".
Ausstellung von Carnets für Russland, die Ukraine und Belarus
Euler Hermes informiert, dass auf Grund der EU-Finanzsanktionen bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus mehr erfolgen können.
Bis auf Weiteres setzen Sie sich bitte für die Ausstellung von Carnets für die Ukraine, Russland und Belarus zum aktuellen Stand mit uns in Verbindung. Hierbei zu beachten sind die EU-Sanktionsvorschriften. Eine Risikoübernahmeerklärung seitens des Antragsstellers könnte gefordert werden. Kontakt: Regina.Broemel@erfurt.ihk.de, Tel. 0361-3484 198
Als Reaktion auf die EU-Sanktionen hatte die russische Regierung am 9. März 2022 mit dem Erlass Nr. 311 ihrerseits Ausfuhrverbote für diverse Waren aus Russland bekanntgegeben. Dieses Ausfuhrverbot gilt zunächst bis zum 31.12.2022.
Mit dem Ergänzungserlass Nr. 390 vom 17. März 2022 wurden nun Ausnahmen zu diesem Exportverbot bestimmt. Danach findet das Ausfuhrverbot keine Anwendungfür Waren, die aus der Russischen Föderation ausgeführt und zuvor mit dem Carnet ATA in die Russische Föderation eingeführt wurden;für Ausrüstungsgegenstände, die von Vertretern russischer Massenmedien, Vertretern russischer Sportmannschaften und russischen Teilnehmern an Außenhandelsaktivitäten zur Organisation von Ausstellungen und Messen im Ausland in das Zollverfahren der vorübergehenden Ausfuhr überführt werden, einschließlich der Verwendung des Carnets ATA;
Musterklauseln für Verträge und Force-Majeure-Erklärungen
Als Hilfestellung für die Vereinbarung aufschiebend bedingter Verträge, empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation (Stand März 2021, wird zur Zeit überarbeitet) eine entsprechende Musterklausel in den Vertrag aufzunehmen, welche das Unternehmen für den Fall eventuell auftretender Genehmigungserfordernisse absichert. Zivilrechtlich hat der Konflikt durch die Ausfälle von Flugverbindungen, die Störung von Lieferketten, den Erlass von Sanktionen und andere behindernde Umstände auch Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge. Im besten Fall wurde in den Vertrag bereits vorsorglich eine Klausel zur Höheren Gewalt (wie eingangs beschrieben) aufgenommen, in welchem ein militärischer Konflikt nicht bereits bewusst ausgeschlossen wurde und welcher das weitere Vorgehen regelt. Enthält der Vertrag keine solche Klausel, so gilt das Gesetz. Nach deutschem Recht kann dann nach unverzüglicher gegenüber dem Vertragspartner ausgesprochener „ Force-Majeure-Anzeige” entsprechend dem Rechtinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) eine Anpassung des Vertrags beispielsweise in Form der Verlängerung von Lieferfristen verlangt werden. Auf unserer Webseite können Sie sich zu diesem Thema weiter informieren.
ATLAS: Codierung von EU-Sanktionsmaßnahmen in Zollanmeldungen im Handel mit Luhansk, Donezk, Russland und Belarus
Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate Informationen zur entsprechenden Codierung der Maßnahmen in Zollanmeldungen veröffentlicht. Die konsolidierten Meldungen aus den ATLAS-Infos finden Sie auf der Seite des Zolls. Die ATLAS-Info zum jüngsten Sanktionspaket vom 8. April 2022 wurde ebenfalls ergänzt.
Die vorstehenden Informationen haben wir für Sie aktuell recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für den Inhalt keine Haftung übernehmen.
Ankündigung Eurokontakte Special Ukraine
Das Enterprise Europe Network Thüringen hat aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ein Special seines monatlichen Formats „Eurokontakte“ veröffentlicht. „Eurokontakte“ ist eine nach Branchen sortierte Publikation mit Angeboten und Gesuchen ausländischer Unternehmen aus 60 Ländern, die Geschäfts- oder Technologiepartner in Deutschland finden wollen. Das „Eurokontakte Special Ukraine“ enthält aktuelle Kooperationsprofile aus der Ukraine, um die dort ansässigen Unternehmen mit Thüringer Partnern zu vernetzen und auf diese Weise zu unterstützen. Ebenso enthält das Special einen Hinweis auf Kooperationsplattformen der EU zur Unterstützung der Ukraine sowie zur Absicherung von Lieferketten.
Das Ukraine Special und weitere Ausgaben der Eurokontakte finden Sie hier.
Außerdem erhalten Sie die ausführlichen Profile und Kontaktdaten bei:
Beispiele aus dem Special:
Business Requests
EG0122 UA02
Unternehmen sucht Lieferanten für Sämaschinen, Pflanzmaschinen und Frontlader
Das ukrainische KMU ist einer der führenden Anbieter von Landmaschinen und Ersatzteilen in der Ukraine. Es bietet eine breite Palette von Landmaschinen von in- und ausländischen Herstellern. Es sucht Lieferanten von Sä-, Pflanzmaschinen und Frontladern im Rahmen von Handelsvertretungs- und Vertriebsvereinbarungen.
BRUA20211213002
EG1221 UA03
Tierarzneimittel, Kosmetikprodukte und Pharmazeutika für Vertrieb gesucht
Ein ukrainisches Unternehmen mit eigenem Vertriebsnetz ist Hersteller von Tierfutterzusatzstoffen und einer breiten Palette von Tierarzneimitteln für Geflügel, Rinder, Pferde und Haustiere und möchte die Produktpalette im Rahmen eines Vertriebsvertrags erweitern.
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Schalldämmende und wärmeisolierende 3D-Gipsplatten für Vertrieb angeboten
Ein ukrainisches Unternehmen stellt dekorative 3D-Gipsplatten für gewerbliche, private und öffentliche Räume wie Einkaufszentren, Geschäfte, Hotels, Büros, Wohnungen, Häuser, Kinos, Restaurants, Flughafenlounges und vieles mehr her. Die Paneele sind 40 % leichter und stabiler. Sie sind daher preiswerter zu transportieren und einfacher zu installieren. Die Wandplatten haben zusätzliche schalldämmende und wärmeisolierende Wirkung. Um seine Märkte zu erweitern, sucht das Unternehmen nach Partnern für Vertriebs- und Handelsvertreterverträge.
BOUA20220429003
Stand: 10.10.2022