EU-Mercosur Abkommen unterzeichnet

Am 6. Dezember 2024 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) unterzeichnet. Der Mercosur (“Mercado Común del Sur”) bezeichnet den gemeinsamen Markt Südamerikas mit enormen wirtschaftlichen Vorteilen. Im Rahmen des Ratifizierungsprozesses hat die EU-Kommission am 3. September 2025 das Abkommen an den Europäischen Rat zur Zustimmung vorgelegt.

Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten

Ob das Mercosur Abkommen auch zur Anwendung kommen wird, hängt davon ab, ob es im Rat und im Europäischen Parlament entsprechende Mehrheiten geben wird. Einige Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich, Österreich und Polen) stehen dem Abkommen ablehnend gegenüber und versuchen eine Sperrminorität im Rat zu organisieren. Im Falle, dass eine Sperrminorität zu Stande käme, wäre das Abkommen endgültig gescheitert. Die Entscheidung hierüber steht noch aus, dürfte aber noch im Jahr 2025 stattfinden.

Die nächsten Schritte

  1. Die EU-Kommission hat am 3. September 2025 dem Rat das Handelsabkommen mit Mercosur zur Ratifizierung vorgelegt.
  2. Die Vorschläge der Kommission umfassen zwei parallele Rechtsinstrumente: das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA), das eine Säule für Politik und Zusammenarbeit und eine Säule für Handel umfasst, sowie ein Interims-Handelsabkommen (iTA), das nur Handels-Fragen abdeckt. Die Anwendung des iTA ist wichtig für die Senkung der Zölle.
  3. Das iTA tritt in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt haben; damit ist 2026 zu rechnen.
  4. Die EMPA muss von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft tritt und wird das iTA dann ablösen.

Warum wäre eine erfolgreiche Ratifizierung für die Wirtschaft so wichtig?

Die neue Freihandelszone würde über 700 Millionen Menschen umfassen. Rund 12.500 deutsche Unternehmen exportieren bereits in die Mercosur-Länder, wobei fast 75 Prozent davon kleine und mittlere Betriebe sind. Vom Abkommen profitieren insbesondere Branchen wie:
  • Automobile (aktuell 35 Prozent Zoll)
  • Maschinen (aktuell 14 bis 18 Prozent)
  • Chemikalien (bis zu 18 Prozent)
  • Wein (aktuell 27 Prozent)
  • Schokolade & Süßwaren (20 Prozent)
Die Zölle werden schrittweise abgeschafft. Auch geopolitisch wäre das Abkommen ein enormer Gewinn für die EU und ihre Unternehmen.

Das Handelsabkommen

Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis “revised”.
Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen. Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen.
Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen.

Von welchen Zollvorteilen können Sie profitieren?

Die Zölle sollen schrittweise gesenkt werden. Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind veröffentlicht unter Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur bzw. die Änderungen dazu unter Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur.

Tipp: Über die Datenbank Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.