Gemeinsamer Service von IHK und Kommunen
Kooperation mit Ausländerbehörden
Für die Unternehmen ist die Beschäftigung von Zuwanderern häufig zeitaufwändig und bürokratisch. Sie benötigen vor und während des Rekrutierungsprozesses von Fachkräften aus Drittstaaten eine umfangreiche Beratung.
Durch enge Abstimmung zwischen dem „IHK- Service Internationale Fach- u. Arbeitskräfte“ und der Ausländerbehörde werden die Arbeitgeber und ihre Bewerber zu den administrativen und rechtlichen Aspekten zunächst aufgeklärt. So gelingt es, die aufenthaltsrechtlichen Verwaltungsverfahren zu verkürzen. Zudem wird der Einwanderungsprozess transparenter und somit planbarer für die Unternehmen gestaltet.
Insbesondere das “Beschleunigte Fachkräfteverfahren” ist für Arbeitgeber und Migranten interessant. Hierbei nehmen wir die Erstberatung und Vorprüfung der Unterlagen in Abstimmung mit der Ausländerbehörde vor. Damit soll erreicht werden, dass Anträge bei der Kommune vollständig und korrekt eingereicht und Konfliktfälle reduziert werden. Auch zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen informieren wir Migranten und Arbeitgeber und stehen im engen Austausch mit den zuständigen Stellen.
Sie kennen das Beschleunigte Fachkräfteverfahren noch nicht? Schauen Sie sich dieses Schema an: 2024_Beschleunigtes_Fachkräfteverfahren_DE (make-it-in-germany.com)