Mobilitätsdatenverordnung
Mit der Verabschiedungen der delegierten Verordnung EU 2017/1926 im Jahr 2019 sollen Reisenden alle Verkehrsdaten entlang der Route zugänglich gemacht werden. Die Förderung der Intermodalität (die Nutzung mehrer Verkehrsformen für eine Reise) soll so gestärkt werden.
Ab dem 01.01.2022 können Taxi- und Mietwagen ihre Unternehmerdaten im Mobilitäts-Daten-Marktplatz hinterlegen. Diese statischen Daten sind bisher nicht verpflichtend anzugeben. Sollten Sie die Daten noch nicht hinterlegt haben, können Sie uns gern um Hilfe bitten. Da es sich bei dem Versäumnis nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist aktuell keine Strafe angedacht. (03/2022)
Neben den statischen Daten werden ab dem 01.07.2022 dynamische Daten von den Taxi- und Mietwagenunternehmen gefordert. Über den Nationalen Zugangspunkt (“Mobilithek”) müssen dann Echtzeitdaten wie der Standort, die aktuelle Besetzung bzw. Nichtbesetzung sowie die tatsächlichen Kosten der Fahrt angegeben werden.
WICHTIG: Ausgenommen von der Regelungen sind Soloselbstständige und Einzelunternehmen unabhänig der Rechtsform. Ebenso sind Patientenfahrten und Sonderfahrten von der Regelungen ausgenommen.
Datum: 24.03.2022