Nr. 12211

Lieferkettengesetz

Nach langen Verhandlungen wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom Bundestag (am 11. Juni 2021) und vom Bundesrat (am 25. Juni 2021) beschlossen. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und verpflichtet betroffene Unternehmen zur Achtung menschen- und umweltrechtlicher Standards in ihren gesamten Lieferketten, abgestuft nach Einflussmöglichkeiten.
Auf Brüsseler Ebene hat zudem die EU-Kommission am 23. Februar 2022 einen Richtlinienentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt.