Gesamtinteresse
Bauleitplanung
Auf der Ebene der Kommunen wird die Nutzung der Flächen in Selbstverwaltung bestimmt. Dabei wird festgelegt, von welchen Betrieben/Betriebsarten die gewerblichen Bauflächen genutzt werden können.
Die IHK wird nach dem BauGB als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angehört. Mit Stellungnahmen sorgt die IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.
Kontakt
Eike Christian Koopmann
Standortpolitik
Bauleitplanung, Raumordnung, Regionalentwicklung