Wirtschaft International
EU-Informationssystem für EUDR-Sorgfaltserklärungen
Seit dem 6. November 2024 ist die Registrierung im neuen EU-Informationssystem für die EU-Due-Diligence-Verordnung (EUDR) möglich.
Die Registrierung erfolgt über das EU-Informationssystem. Marktbeteiligte können hier künftig ihre Sorgfaltserklärungen abgeben, die dann mit einer Referenznummer versehen werden. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen.
Wichtiger Hinweis: Obwohl die Registrierung ab sofort möglich ist, können Sorgfaltserklärungen erst ab dem 2. Dezember 2024 abgegeben werden. Zudem warnt die Kommission davor, dass es aufgrund hoher Nutzerzahlen zu Verzögerungen bei der Registrierung kommen könnte.