Darlehen, Bürgschaften & Co.

Finanzierungshilfen für Gründungen

Der Start in die Selbstständigkeit wird durch Hilfen des Bundes und des Landes Niedersachsen unterstützt.

Zuschüsse

Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bei den genannten Stellen einzureichen

Beratungsförderung

Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA )richtet sich an Unternehmen und Angehörige der freien Berufe, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Das Bundesamt bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von klein- und mittelständischen Unternehmen zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern.
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie bei der Leitstelle DIHK-Service GmbH, Berlin

Gründungszuschuss für ALG I-Bezieher

Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine selbständige Erwerbstätigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit einen „Gründungszuschuss” an. Das Förderinstrument ist auf die Gruppe der Arbeitslosengeld - (ALG I)-Bezieher beschränkt. Zwingende Fördervoraussetzung ist ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der Selbstständigkeit, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. Das Förderinstrument umfasst zwei Phasen: Sechs Monate lang können arbeitslose Existenzgründer eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) zuzüglich 300 Euro monatlich erhalten. In der zweiten Förderphase können arbeitslose Existenzgründer für neun weitere Monate eine Pauschale von 300 Euro erhalten. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist in das Ermessen der Arbeitsagenturen gestellt. Hierfür müssen Existenzgründer ihre Geschäftstätigkeit den Arbeitsagenturen anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld (ALG I) wird während der Förderung eins zu eins verbraucht. Es können nur Arbeitslose die Förderung beantragen, die noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit . Klären Sie dort vorab die formalen Voraussetzungen für eine Unterstützung.
Um einen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Die IHK Elbe-Weser kann Ihre Geschäftsidee begutachten.

Bezieher von Bürgergeld

Bezieher von Bürgergeld können ein "Einstiegsgeld zur Finanzierung der Selbständigkeit" erhalten. Auch ein Investitionszuschuss kann beantragt werden. Ansprechpartner ist das örtliche Jobcenter. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Inklusionsbetriebe

Wenn Sie mit der Gründung bzw. Erweiterung Ihres Unternehmens für schwerbehinderte Menschen neue Arbeitsplätze schaffen wollen, könnte die Förderung als Inklusionsbetrieb für Sie interessant sein. Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Gewährt werden Zuschüsse zu:
  • Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten
  • Personalkostenzuschuss von max. 30 % des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten
  • Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten
Voraussetzungen:
  • Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
  • Mindestens 30 % bis maximal 50 % der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein
  • Gefördert werden nur Inklusionsbetriebe, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lassen

Integrationsämter/Integrationsfachdienst

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ist auch Aufgabe der Integrationsämter in Oldenburg und Hildesheim und der örtlichen Integrationsfachdienste. Sie unterstützen und entlasten die Betriebe durch Beratung, finanzielle Förderung und Begleitung. Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen zusätzlich einstellen oder einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für schwerbehinderte Jugendliche schaffen, können einen Zuschuss erhalten.
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Mit Ausnahme der MikroSTARTer Niedersachsen erfolgt die Antragstellung grundsätzlich über die Hausbank.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) stellt Investitions- und Betriebsmittelkredite für Mittelstand, Freiberufler und Existenzgründer zur Verfügung.

MikroSTARTer Niedersachsen

Mit Kreditbeträgen zwischen 5.000,- Euro und 40.000,- Euro je Vorhaben finanziert der MikroSTARTer Niedersachsen Voll- und Teilzeitgründungen eines Unternehmens, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Niedersachsen. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Eine fachkundige Stelle (z. B. die IHK Elbe-Weser) muss das Vorhaben begutachten. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Eine Antragstellung erfolgt direkt online über das Kundenportal der NBank.

KfW

Die KfW stellt ein breites Spektrum an Kreditprogrammen zur Verfügung.

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen. Eine Gründung, die mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist, ist ebenfalls förderfähig.
Mitfinanziert werden zum Beispiel:
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager, sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt
  • Erwerb von Betriebsmitteln inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager bis maximal insgesamt 50.000 Euro
Wichtiger Bestandteil des ERP-Gründerkredits - StartGeld ist eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitenden Kreditinstitut.

ERP-Förderkredit KMU

Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Darlehenshöhe maximal 25 Mio. Euro, Laufzeit maximal 20 Jahre.

Mikrokreditfonds Deutschland

Sie benötigen für Ihre Gründung oder für Ihr kleines Unternehmen einen Mikrokredit? Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland verbessert die Bundesregierung für Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital.

Bürgschaften

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Wenn Sie als Existenzgründer, Unternehmensnachfolger oder als bestehendes Unternehmen nicht über ausreichend bankübliche Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH eine Bürgschaft stellen. Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmitteldarlehen, als auch erforderliche Kontokorrentlinien oder Avale. Vorausgesetzt werden unternehmerische Kompetenz und geordnete finanzielle Verhältnisse seitens des Kreditnehmers sowie voraussichtlich nachhaltige Erfolgschancen für das Vorhaben. Diese Ausfallbürgschaft deckt bis zu 80 % des Kreditrisikos. Auch diese Bürgschaft muss über die Hausbank beantragt werden.
Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH
Hildesheimer Str. 6
30169 Hannover
Tel.: 0511/33705-0
E-Mail: info@nbb-hannover.de

Landesbürgschaften des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich erwünschter Vorhaben gewerblicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen der Wirtschaft sowie der freien Berufe. Die Landesbürgschaften bieten werthaltige Sicherheiten für alle Finanzierungsanlässe wie: Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen.
PWC Deutsche Revision AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhrberger Str. 5
30625 Hannover
Tel.: 0511/5357-0

Ideenbeweger: Crowdfunding-Plattform für den Elbe-Weser-Raum

Zur alternativen Finanzierung von innovativen, kreativen und sozialen Projektvorhaben im Elbe-Weser-Raum bietet das ZE Zentrum für Entrepreneurship der PFH Private Hochschule Göttingen (Campus Stade) eine eigene Crowdfunding-Plattform Ideenbeweger an. Durch die enge Verknüpfung mit den weiteren gründungsrelevanten Angeboten der PFH und anderer regionaler Akteure werden Quantität, Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit einer Crowdfunding-Kampagnen gesteigert.

Business Angels Netzwerk Elbe-Weser e. V. (BANEW)

Das Business Angels Netzwerk Elbe-Weser e.V. (BANEW) engagiert sich für den Aufbau einer Business Angels-Kultur in der Region Elbe-Weser, bringt frische Ideen und privates Kapital zusammen, organisiert den Erfahrungsaustausch und fördert Kooperationen. Die BANEW unterstützt Startups und innovative Unternehmen bei der Suche nach Investoren.

Beteiligungen

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG)

Die MBG stellt für jede Branche und nahezu jede Unternehmensphase Beteiligungen mit Eigen- und Mezzanine – Kapital zur Verfügung. Speziell für die Gründung und für Klein- und Kleinstunternehmen bietet die MBG Finanzierungen über den Mikromezzaninefonds Deutschland an.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
Hildesheimer Str. 6
30169 Hannover
Tel.: 0511/33705-23
E-Mail: info@mbg-hannover.de

NBeteiligung – NSeed

Mit den Programmen NBeteiligung und NSeed sollen Existenzgründer, junge und kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Niedersachsen durch die Bereitstellung von stillen und offenen Beteiligungen gefördert werden. Die Beteiligungen werden von der NBank Capital GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der NBank, gehalten und verwaltet.
NBank Capital GmbH
Günter-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511/30031-966
E-Mail: beteiligung@nbank.de