Webinar: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - Der Weg zum ersten CBAM-Bericht
Veranstaltungsdetails
CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind EU-Importeure von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff. Maßgeblich ist die für den Import verwendete Zolltarifnummer. Da es bislang keine Bagatellgrenzen gibt, sind auch Importeure mit geringen Mengen betroffen.
Bereits seit dem 1. Oktober 2023 läuft der erste Berichtszeitraum, zum 31. Januar 2024 muss der erste Bericht über das CBAM Transitional Registry der Europäischen Kommission abgegeben werden. Der Bericht erfordert die Angabe direkter und indirekter Emissionen, die während des Produktionsprozesses der von CBAM betroffenen Waren ausgestoßen wurden, aufgeschlüsselt nach Warenart und Produktionsstätte.
In unserem Webinar geben wir Ihnen nach einer kurzen Einführung in das Thema einen detaillierten Überblick über die Berichtspflichten und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen.
Das Webinar beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:
- Einführung und Bedeutung von CBAM
Sarah Krohn, Referentin für außenwirtschaftliche Bescheinigungen und Zollrecht, IHK Düsseldorf - CBAM-Berichtspflichten und Einblick ins CBAM Transitional Registry
Stephan Freismuth, Director, Indirect Tax Services Trade & Customs, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Erfahrungsbericht aus der Praxis
Helge Langheim, Senior Referent Public & Regulatory Affairs, Außenhandelspolitik, Märkte und Statistik, Salzgitter AG - Handlungsempfehlungen
Marc Bauer, Referatsleiter Internationaler Warenverkehr, IHK Region Stuttgart - Diskussionsrunde und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Sarah Krohn, Referentin für außenwirtschaftliche Bescheinigungen und Zollrecht, IHK Düsseldorf - Marc Bauer, Referatsleiter Internationaler Warenverkehr, IHK Region Stuttgart
Das Webinar wird in Kooperation mit der IHK Region Stuttgart durchgeführt.