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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare, Lehrgänge und andere Veranstaltungen der IHK Düsseldorf
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Die nachfolgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen, Webinaren und anderen Veranstaltungen der IHK zu Düsseldorf, sofern nicht im Einzelfall besondere Bedingungen vereinbart werden oder gelten (z.B. die Gebührenordnung für gebührenpflichtige Veranstaltungen). Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ vom Teilnehmer anerkannt:
1. Anmeldung
(1) Leistungsbeschreibungen von Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Webinare, andere Veranstaltungen) der IHK Düsseldorf in Print- oder Onlinemedien stellen noch keine rechtsverbindlichen Angebote der IHK Düsseldorf zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot auf Vertragsschluss gibt vielmehr der Teilnehmer mit seiner Anmeldung ab.
(1) Leistungsbeschreibungen von Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Webinare, andere Veranstaltungen) der IHK Düsseldorf in Print- oder Onlinemedien stellen noch keine rechtsverbindlichen Angebote der IHK Düsseldorf zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot auf Vertragsschluss gibt vielmehr der Teilnehmer mit seiner Anmeldung ab.
(2) Die Anmeldung zu Seminaren, Lehrgängen, Webinaren und anderen Veranstaltungen ist über das Anmeldeformular per Internet oder in Textform bei der IHK vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Zugang der Anmeldung wird dem Teilnehmer mittels automatisierter E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung bestätigt (elektronische Zugangsbestätigung).
(3) Sofern eine formgerechte, vollständige und rechtzeitige Anmeldung erfolgt ist, bestätigt die IHK die erfolgreiche Anmeldung per E-Mail (elektronische Anmeldebestätigung). Sollte die Anmeldung dagegen unvollständig, nicht formgerecht oder nicht rechtzeitig erfolgt sein, wird der Teilnehmende kontaktiert. Sollten bereits zum Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung bei der IHK Düsseldorf alle Veranstaltungsplätze vergeben sein, so informiert die IHK Düsseldorf den Teilnehmer darüber unverzüglich per E-Mail und der Teilnehmer wird auf die Warteliste gesetzt. Er hat dann die Möglichkeit bei Stornierungen nachzurücken. Das Recht des Teilnehmers, sich erneut anzumelden, wird dadurch nicht berührt.
(4) Ein Vertrag kommt wirksam erst zustande mit dem Zugang der elektronischen Anmeldebestätigung beim Teilnehmer nach (3). Erst ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung. Ziff.8 bleibt unberührt.
(5) Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
2. Zahlungsbedingungen
(1) Das Teilnahmeentgelt von Verbrauchern kann für Informationsveranstaltungen, Seminare und Lehrgänge mit einer Laufzeit von bis zu 30 Tagen ausschließlich durch E-Payment entrichtet werden. Bei einer Laufzeit der Informationsveranstaltungen, Seminare und Lehrgänge von mehr als 30 Tagen erhalten Verbraucher die Auswahl per Rechnung oder E-Payment zu zahlen. Bei Unternehmenskunden erfolgt die Zahlung unabhängig vom Umfang der Veranstaltung auf Rechnung oder durch E-Payment. Für einzelne Kurse behält sich die IHK jedoch vor, dass eine Zahlung ausschließlich auf Rechnung erfolgen kann, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher- oder Unternehmenskunden handelt.
(1) Das Teilnahmeentgelt von Verbrauchern kann für Informationsveranstaltungen, Seminare und Lehrgänge mit einer Laufzeit von bis zu 30 Tagen ausschließlich durch E-Payment entrichtet werden. Bei einer Laufzeit der Informationsveranstaltungen, Seminare und Lehrgänge von mehr als 30 Tagen erhalten Verbraucher die Auswahl per Rechnung oder E-Payment zu zahlen. Bei Unternehmenskunden erfolgt die Zahlung unabhängig vom Umfang der Veranstaltung auf Rechnung oder durch E-Payment. Für einzelne Kurse behält sich die IHK jedoch vor, dass eine Zahlung ausschließlich auf Rechnung erfolgen kann, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher- oder Unternehmenskunden handelt.
(2) Rechnungen werden sowohl in elektronischer Form (E-Mail) als auch per Post versendet. Bei einer Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen.
(3) Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung hierauf hingewiesen wird.
(4) Die IHK behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen und/oder auf andere Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen.
3. Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern / Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB, die sich per Internet anmelden, steht ergänzend zu diesen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge zu.
(1) Verbrauchern / Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB, die sich per Internet anmelden, steht ergänzend zu diesen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge zu.
(2) Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
(4) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf.
E-Mail: kundencenter@duesseldorf.ihk.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf.
E-Mail: kundencenter@duesseldorf.ihk.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
4. Rücktritt
(1) Der Teilnehmer kann über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen gewahrt sind.
(1) Der Teilnehmer kann über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen gewahrt sind.
(2) Der Teilnehmer hat den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens acht Werktagen vor Beginn der ersten Veranstaltungseinheit in Textform der IHK Düsseldorf mitzuteilen. Der Veranstaltungstag rechnet dabei nicht mit. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK.
(3) Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt fristgemäß, so ist ihm das volle Veranstaltungsentgelt zu erstatten. Erklärt der Teilnehmer den Rücktritt nicht fristgemäß, so ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Dem Teilnehmer ist jedoch jederzeit der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag niedriger als dieser pauschalierte Betrag ist.
(4) Dem Teilnehmer steht es frei, bis zum Beginn der ersten Veranstaltungseinheit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wobei die Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien (fachlich wie persönlich) in der Person des Ersatzteilnehmers sichergestellt sein muss.
(5) Bei Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers zur Veranstaltung ist das Entgelt von diesem in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer anteiligen Minderung des Teilnahmeentgeltes.
(6) Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziff. 3, das Kündigungsrecht nach Ziff.5 sowie das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht für digitale Produkte unberührt.
5. Kündigung
(1) Sofern länger laufende prüfungsvorbereitende Lehrgänge in Abschnitte (z.B. Semester) eingeteilt sind, kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Abschnitt kündigen (ordentliche Kündigung). Die Kündigung muss unter Einhaltung von acht Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Abschnitts in Textform gegenüber der IHK erfolgen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der IHK. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Kündigungserklärung ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Bei Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
(1) Sofern länger laufende prüfungsvorbereitende Lehrgänge in Abschnitte (z.B. Semester) eingeteilt sind, kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Abschnitt kündigen (ordentliche Kündigung). Die Kündigung muss unter Einhaltung von acht Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Abschnitts in Textform gegenüber der IHK erfolgen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei der IHK. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Kündigungserklärung ist das vollständige Entgelt zu zahlen. Bei Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
(2) Beiden Vertragspartnern steht ungeachtet (1) das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund zu. Eine Kündigungsfrist besteht in diesem Fall nicht. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegen. Ziff.8 (5) bleibt unberührt. Soll wegen der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung des Veranstaltungsentgelts gekündigt werden, so setzt die IHK dem Teilnehmer vor Ausspruch der Kündigung letztmalig eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
(3) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
(4) Die Bestimmungen zur Kündigung lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziff. 3 unberührt.
6. Webinare
(1) Voraussetzung für die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Seminar ist, dass der Teilnehmer den Webinar-Raum als Gast unter Angabe des Vor- und Nachnamens betritt; andernfalls ist eine Zuordnung des Teilnehmers nicht möglich. Eine Teilnahme ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(1) Voraussetzung für die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Seminar ist, dass der Teilnehmer den Webinar-Raum als Gast unter Angabe des Vor- und Nachnamens betritt; andernfalls ist eine Zuordnung des Teilnehmers nicht möglich. Eine Teilnahme ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(2) Teilnehmer sind verpflichtet, die Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Nur der Teilnehmer hat das Recht, die Zugangsdaten zu verwenden. Die Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ist untersagt. Der Teilnehmer haftet bei Nichteinhaltung.
(3) Kommt es im Laufe eines Webinars zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Webinars in Folge einer technischen Störung, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt, entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Wiederholung des Webinars oder auf Erstattung des vollständigen oder teilweisen Entgeltes.
(4) Ziff. 8 (5) bleibt unberührt.
7. Tests
(1) Bei einigen Veranstaltungen werden Eingangs- und Zwischentests durchgeführt. Entsprechende Hinweise finden sich in unseren Veranstaltungsbeschreibungen.
(1) Bei einigen Veranstaltungen werden Eingangs- und Zwischentests durchgeführt. Entsprechende Hinweise finden sich in unseren Veranstaltungsbeschreibungen.
(2) Die Abschlusstests bei Zertifikatslehrgängen sind keine öffentlich-rechtlichen Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz, deshalb ist ein formelles Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.
(3) Tests im Rahmen unserer Lehrgänge dürfen nur unter Zuhilfenahme der zugelassenen Hilfsmittel abgelegt werden. Diese werden den Teilnehmern durch unsere Dozenten im Vorhinein mitgeteilt.
(4) Die Verwendung nichtzulässiger Hilfsmittel sowie die Hilfeleistung hierzu stellen einen Täuschungsversuch dar. Täuschungsversuche werden durch die Aufsicht protokolliert. Die vom Täuschungsversuch betroffene/n Prüfungsleistung/en wird/werden mit 0 Punkten bewertet.
8. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
(1) Die Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungseinheiten können
(1) Die Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungseinheiten können
- mangels kostendeckender Teilnehmerzahl
- wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder
- aufgrund anderer von der IHK Düsseldorf nicht zu vertretener wichtiger Gründe, so insbesondere auch aufgrund behördlicher Anordnungen oder aufgrund höherer Gewalt
durch die IHK abgesagt werden.
(2) Teilnehmer werden über die Absage und den Ausfall unverzüglich informiert. Sofern ein Nachholtermin bereits anberaumt worden ist, ist auch darüber zu informieren.
(3) Bereits gezahlte Entgelte werden im Fall des Ausfalls erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Die IHK Düsseldorf ist zur Änderung der Rahmenbedingungen der Veranstaltung / Veranstaltungseinheit, so insbesondere zum Wechsel von Referenten, zu Verschiebungen im Ablaufplan oder zu Raumänderungen berechtigt, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist. Unter den gleichen Voraussetzungen ist die IHK Düsseldorf berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungseinheiten statt, wie ursprünglich angekündigt, als Präsenzveranstaltung im Wege einer elektronischen Veranstaltung (Webinar) durchzuführen. Ziff.6 findet in diesem Fall Anwendung.
(5) Weder die Änderung von Rahmenbedingungen der Veranstaltung nach (4), noch das Auftreten kurzfristig behebbarer Störungen an Soft- und/oder Hardware von unterrichtsnotwendigen elektronischen Geräten / Medien berechtigen Teilnehmer zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Minderung des Entgeltes.
9. Ausschluss von der Teilnahme
(1) Die IHK Düsseldorf ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbes. vor im Fall von
(1) Die IHK Düsseldorf ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbes. vor im Fall von
- Nichtzahlung des Veranstaltungsentgelts oder Zahlungsverzug (Ziff.2),
- Störung der Veranstaltung und/oder des Betriebsablaufs, oder
- Nichtbeachtung der Hausordnung
(2) Die IHK hat einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes bzw. Semester- oder Abschnittsbetrages. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche der IHK Düsseldorf gegen den Teilnehmer aufgrund der Störung bleiben vorbehalten.
(3) Nach Wegfall / Behebung des wichtigen Grundes, ist der Teilnehmer zur Teilnahme wieder berechtigt. Ein erneuter Ausschluss ist möglich.
10. Haftung
(1) Die Haftung der IHK Düsseldorf für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK Düsseldorf, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
(1) Die Haftung der IHK Düsseldorf für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK Düsseldorf, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Haftung der IHK Düsseldorf jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
12. Ton- / Foto- und Filmaufnahmen
(1) Die IHK ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen der Referenten sowie der Veranstaltungsteilnehmer und ihrer Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie sie zu veröffentlichen, insbesondere im Internet, in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
(1) Die IHK ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen der Referenten sowie der Veranstaltungsteilnehmer und ihrer Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie sie zu veröffentlichen, insbesondere im Internet, in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
(2) Die Absicht, im Rahmen einer Veranstaltung Ton-/ Foto- oder Filmaufnahmen zu erstellen, kündigt die IHK Düsseldorf den Teilnehmern zeitnah an. Foto- und Filmaufnahmen erfordern die Einwilligungen der Teilnehmer. Diese sind vorab einzuholen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich und unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Erklärt ein Teilnehmer seine Einwilligung nicht, so ist durch organisatorische Maßnahmen in der Veranstaltung, so z.B. einem Umsetzen oder einem kurzzeitigen Verlassen des Raumes, sicherzustellen, dass der Teilnehmer auf den Foto- und Filmaufnahmen nicht zu sehen ist.
(3) Jegliche Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen durch die Teilnehmer sind untersagt, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.
13. Unwirksame Klauseln
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
14. Gerichtsstand
Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
15. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes werden wir nicht teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes werden wir nicht teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.
*Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in diesen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint.
Stand: September 2024