Weiterbildungsangebot
Weiterbildungsnachweise
Die Teilnahmebescheinigung
- bestätigt die Teilnahme oder weist die Anwesenheit nach.
- ist keine Bescheinigung im Sinne einer Bewertung von Leistungen.
- wird in der Regel ausgestellt für ein- bis mehrtägige Seminare, die zwar strukturiert sind und vorgegebene Inhalte vermitteln, aber ohne Prüfung/Überprüfung abgeschlossen werden.
Das Zertifikat
- ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, etwa im Rahmen einer Qualitätssicherung. Sie wird ausgestellt, um einen bestandenen Test zu bestätigen.
- weist die Teilnahme an einer umfangreicheren und länger andauernden Qualifizierung mit internen Überprüfungen: Klausur(en)/Projektarbeit(en)/mündlicher Prüfung nach.
- wird für Qualifizierungen ausgestellt, die eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden haben.
- setzt in der Regel eine festgelegte Anwesenheitspflicht voraus, zum Beispiel 75 bis 80 Prozent der gesamten Unterrichtszeit.
- legt eine einheitliche, standardisierte Form zugrunde, zum Beispiel den IHK-Standard.
- wird ausgestellt auf der Grundlage einer Dokumentation, die jederzeit überprüfbar ist.
- ist kein berufsqualifizierender Nachweis, sondern ein Nachweis über den Erwerb von genau definierten Lerninhalten
Die Zertifizierung
- weist die Einhaltung bestimmter Normen und Standards für Produkte oder Dienstleistungen bei unterschiedlichen Zielgruppen nach.
- ist Folge eines regelhaften und prozessartigen Ablaufes.
- ist eine besondere Form der Qualitätssicherung von Organisationsmerkmalen, und/oder von Geschäftsprozessen und von Leistungen.
- ist als Nachweis zeitlich befristet gültig („Verfallsdatum“) und wird regelmäßig überprüft.
- wird in der Regel durch entsprechend akkreditierte und unabhängige Einrichtungen vorgenommen und vergeben.
- ist eine besondere Überprüfungsform als Ersatz für eine nicht zwingend vorgegebene öffentlich-rechtliche Prüfung.
- ist kein berufsqualifizierender Nachweis.