Weiterbildungsstandort

FAQ

Ich bin kein IHK-Mitglied. Kann ich bei Ihnen trotzdem Seminare und Lehrgänge besuchen?

Selbstverständlich - das IHK-Weiterbildungsangebot steht allen Interessenten zur Verfügung.

Gibt es für Seminare und Lehrgänge einen Anmeldeschluss?

In der Regel sechs Werktage vor Seminarbeginn. Aber Anmeldungen werden laufend entgegen genommen. Sofern die Veranstaltung noch freie Plätze hat, werden gerne auch kurzfristig Anmeldungen berücksichtigt.

Ich habe ein interessantes Seminarthema in Ihrem Programm gefunden, das für einige Kollegen/Mitarbeiter unseres Unternehmens interessant ist. Führen Sie Ihre Seminare auch als Firmenseminare durch?

Ja - alle Themen führen wir auch als Inhouseschulung maßgeschneidert für Ihr Unternehmen durch.

Bis wann muss ich das Seminar/den Lehrgang bezahlt haben?

Die Rechnung erhalten Sie ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Auf der Rechnung ist das Zahlungsziel und die Bankverbindung angegeben.

Ich kann an dem Seminar/Lehrgang nicht teilnehmen. Wie und bis wann muss ich mich abmelden?

Bei Seminaren/Lehrgängen kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens acht Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei später eingehenden Rücktritten ist ein Entgeltanteil/Gebührenanteil von 30 Prozent zu zahlen. Dieser Anteil entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien benannt wird. Bei Rücktrittserklärungen am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen ist das Entgelt/die Gebühr in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Was passiert, wenn ich mitten im Lehrgang den Kurs kündigen muss?

Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Abschnitte aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Abschnitt kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von fünf Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Abschnitts schriftlich gegenüber der IHK erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der IHK. Bei später eingehenden Kündigungen ist ein Entgeltanteil/Gebührenanteil von 30 Prozent zu zahlen. Dieser Anteil entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien benannt wird. Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Ich interessiere mich für eine Veranstaltung, die aber leider bereits ausgebucht ist. Und jetzt?

Für alle Seminare/Lehrgänge gibt es eine Warteliste. Wenn Sie sich auf die Warteliste setzen lassen, rücken Sie nach, sobald ein Platz frei wird.

Ich interessiere mich für Veranstaltungen, die teilweise oder ausschließlich online stattfinden. Haben Sie so etwas auch?

Ja, natürlich. Wir haben auch Veranstaltungen im E-Learning-Format für Sie. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.

Ich bin Auszubildende/r und habe bald Abschlussprüfung. Ab wann kann ich mich zu den Prüfungsvorbereitungskursen anmelden?

Die Termine der Vorbereitungskurse für die Sommerprüfung können ab Oktober online abgefragt werden. Die Termine für die Winterprüfung können ab Mai abgefragt werden. Da die Plätze begrenzt sind, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Platz. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo finden die Seminare/Lehrgänge statt?

Die Seminare/Lehrgänge finden in den Räumlichkeiten des Weiterbildungsstandortes der IHK, dem IHK-Forum, Karlstraße 88, 40210 Düsseldorf statt.

Ich würde gerne mit dem Auto kommen. Gibt es Parkmöglichkeiten?

Im Parkhaus Bendemannstr. 5, 40210 Düsseldorf haben die Teilnehmenden und Dozierenden unserer Tages- und Abendveranstaltungen die Möglichkeit zu parken. Das Parkhaus ist kostenpflichtig.

Gibt es unterrichtsfreie Zeiten oder Ferien in der berufsbegleitenden Weiterbildung?

Ja, in den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Sie erhalten aber bei Unterrichtsbeginn einen Stundenplan für den Lehrgang.

Gibt es eine finanzielle Förderung für die berufliche Weiterbildung?

Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme. Wenn Sie weitere Informationen haben möchten, klicken Sie hier.
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