Nr. 14204
Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler / Versicherungsberater

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 gelten für Versicherungsvermittler, -makler und -berater eine Reihe neuer Berufsregeln. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, benötigt jeder, der in diesen Bereichen selbständig tätig ist, eine Erlaubnis der IHK und muss sich in das bundesweite Vermittlerregister eintragen lassen.