Eingeschränkter Zugang zur IHK Düsseldorf
Auf Grund von Baumaßnahmen im Foyer und an der Fassade ist der Zugang über den Haupteingang unseres Gebäudes am Ernst-Schneider-Platz 1, ab dem 21. Oktober 2024, eingeschränkt. Weitere Informationen.
Nr. 4869626
Recht und Steuern

Anfrage zur Firmierung

Sie beabsichtigen eine Firma (mit satzungsmäßigem Sitz) im Kammerbezirk der IHK Düsseldorf (Düsseldorf, Hilden, Langenfeld, Monheim am Rhein, Ratingen, Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Mettmann, Velbert, Wülfrath) in das Handelsregister eintragen zu lassen?
Dann empfehlen wir Ihnen, Ihre gewünschte Firmierung und den Unternehmensgegenstand vor der notariellen Beurkundung / Beglaubigung der Anmeldung von uns prüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich eine rechtliche Einschätzung zur Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister abgeben. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Registergericht.
Da sich der Prüfungsumfang nicht auf wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, vorab selbst nach dem Wunschfirmennamen hinsichtlich gleich oder ähnlich klingender Bezeichnungen zu recherchieren. Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handels- (www.handelsregister.de) und Markenregister (www.dpma.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Als kleine Hilfestellung haben wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt. Dort finden Sie Hinweise zur Firmenbildung, Formulierung des Unternehmensgegenstandes sowie weitere nützliche Links.
Sollten wir Sie zur Firmierungsabstimmung nach Zugang unserer Eingangsbestätigung nicht zeitnah erreicht haben, zögern Sie bitte nicht, uns telefonisch zu kontaktieren.

Wählen Sie hier den Sitz Ihres Unternehmens aus:
Sollte der Sitz Ihres Unternehmens hier nicht aufgelistet sein, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Firmierungsprüfung zuständige IHK, die Sie über den IHK-Finder finden.