Achtung, Betrug!

Urlaubszeit und Formularschwindel

Nach der Eintragung im Handelsregister, der Erstellung einer Homepage oder einer Nennung in den “Gelben Seiten” erhalten viele Unternehmen Rechnungen oder Offerten für die Registrierung in Datenbanken.
Diese, wie amtliche Vordrucke gestalteten Formulare, haben Ähnlichkeit mit Rechnungen des Amtsgerichts oder des Deutschen Patent- und Markenamtes, DPMA (Einträge im Handelsregister oder in das Register bei dem DPMA).
In letzter Zeit häufen sich zudem auch Formulare für die Erstellung einer Internetseite. Bei einer anderen Variante kann der Eindruck entstehen, es handele sich um einen Korrekturabzug zu einem schon bestehenden Eintrag. Derartige Angebote können auch aus dem Ausland kommen.
Gerade während der Ferien- und Urlaubszeit werden solche Schreiben versandt. Denn die zu dieser Zeit oft unterbesetzten Buchhaltungen laufen dann schneller Gefahr, Zahlungen ohne eingehende Prüfung anzuweisen. Einmal überwiesene Beträge sind jedoch nur mit Mühe und Aufwand zurückzuerlangen, sofern der Überweisungsauftrag bei der Bank nicht mehr storniert werden kann.
Die IHK rät daher, gerade Anschreiben von Adressbuchverlagen oder amtlich aufgemachte Rechnungen mit nahem Zahlungsziel und beigefügtem Überweisungsträger besonders gründlich zu überprüfen, wobei auch auf die IBAN auf einem etwa beigefügtem Überweisungsträger geachtet werden sollte.
Stand: Juli 2024